Die Offenhaltung von Verkaufsstellen im Innenstadtbereich, in denen Gegenstände zum sofortigen Ge- und Verbrauch und/oder Verzehr, wie beispielsweise Lebensmittel, Backwaren, Filme, Fotomaterial, Postkarten oder charakteristische Andenken, angeboten werden, ist an den vier Festsonntagen der „Landshuter Hochzeit 1475", also am 30. Juni, 7., 14. und 21. Juli, nur mit einer Bewilligung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen möglich.
Damit diese jedes betroffene Ladengeschäft nicht selbst beantragen muss, wird die Bewilligung von der Stadt Landshut stellvertretend für die einzelnen Ladengeschäfte beim Ministerium beantragt. Ladengeschäfte der oben genannten Branchen, die an den Festsonntagen zwischen 10 und 17 Uhr offen halten wollen, müssen dies bis spätestens Freitag, 17. Mai, bei der Stadt Landshut – Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Landshut, schriftlich beantragen. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Anträge und weitere Informationen gibt es beim Amt für öffentliche Ordnung, Ansprechpartner Martin Herzog, unter Telefon 0871 881497.
Quelle: Stadt Landshut