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35er-Inzidenz im Februar
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Warmwasserleitung
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Wenn Dult wäre,
Fritz Koenig Ruef Kasten
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8.000 m3 StrahlenhalleOB Alexander Putz Kasten
Für schwach- und mittelradioaktiven Müll entsteht eine Bereitsstellungshalle. weiterlesen

Unternehmer-Mail der Landshuter Wirtschaftsförderung

luger wirtschafts fördererLandshut - pm (17.02.2021) Der neue Referent für Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, Michael Luger, veröffentlicht ein weiteres Unternehmer-Email:

Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,

trotz der gestern endenden "närrischen" Zeit ist - unserer Wahrnehmung nach - niemandem zu Scherzen zumute. Immerhin gibt es auch gute Nachrichten, zu denen wir Sie/Euch gerne auch heute wieder informieren möchten: 

Corona:
Neustarthilfe für Soloselbstständige. Antragstool freigeschaltet.
Ab sofort können Soloselbstständige die Neustarthilfe beantragen. Das Antragstool wurde heute freigeschaltet. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7.500 Euro, und wird in einem Betrag ausgezahlt. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html

Aktuelle FAQs zu den geltenden bayerischen Corona-Vorschriften
Die aktuelle Positivliste sowie Fragen und Antworten u.a. zu
- Können Dienstleister und Handwerker, deren Ladengeschäfte zu schließen sind, Kunden zu Hause aufsuchen?
- Inwieweit gelten die Click und Collect-Regeln auch für Dienstleistungsbetriebe? Ist auch die Annahme von Waren erfasst?
- Was gilt hinsichtlich der Fuß-und Nagelpflege?
finden Sie hier.

Wirtschaftsverkehr von/nach Tschechien und Tirol
Ihr Unternehmen ist im systemrelevaten Bereich tätig und Ihre Mitarbeiter*innen reisen aus Tirol oder Tschechien nach Deutschland um Ihrer Tätigkeit nachzugehen? Dafür benötigen Sie die Bestätigung der Systemrelevanz durch die Kreisverwaltungsbehörde. Wenn der Sitz Ihre Unternehmens im Stadtgebiet ist, ist das die Stadt Landshut. Die Bestätigung können Sie beim Corona-Team im Ordnungsamt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 0871/88-2941 beantragen. Bitte benennen Sie für die betroffenen MitarbeiterInnen
- Name

- Adresse Wohnort

- Nationalität

- Kfz-Kennzeichen des Kfz, mit dem der Grenzübertritt erfolgt

- Tätigkeit der Person im Unternehmen.

Förderungen:
Höhere Förderung für Elektrofahrzeuge
Sie investieren in Elektro­fahrzeuge? Dafür können Sie ab sofort eine KfW-Förderung aus der „Klimaschutz­offensive für den Mittel­stand“ und zusätzlich den Umwelt­bonus nutzen, den Sie gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Außen­kontrolle (BAFA) beantragen müssen. Informationen zum Umwelt­bonus erhalten Sie unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html.

Aus- und Weiterbildung:
Bayern Kreativ bietet kostenlose, digitale Workshops
Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft bietet digitale, kostenlose Workshops u.a. zu den Themen „Stärkenkompetenz – Wie kann ich mit meinen ureigenen Stärken Mehrwert für meine Kund*innen generieren“. Zur Anmeldung für diesen und weitere Workshops gehts hier und auf der Homepage von bayernkreativ.

Wir wünschen Ihnen weiterhin Ausdauer und alles Gute. Bleiben Sie gesund.
Für Fragen stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

Ihr Team der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315 - 84028 Landshut
Tel: 0871/88-1620, -1405 und -1406
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.landshut.de

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Was soll gegen das Virus unternommen werden?
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