Landshut - pm (23.12.2022) Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die Konzeption der Energie-Härtefallhilfe erarbeitet, jetzt soll es so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe unterstützt Unternehmen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise infolge der Ukraine-Krise in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.
Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas) greift die Unterstützung bereits ab Oktober 2022. Es gilt eine Bagatellgrenze (Mindesthilfsbetrag) von 6.000 Euro.
Für die Antragsberechtigung muss ein Unternehmen nachweisen, dass der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Außerdem muss eine positive Liquiditätsvorausschau vorgelegt werden. Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z. B. Steuerberater, gestellt werden.Die Abwicklung übernimmt wie bei den Überbrückungshilfen und der Corona-Härtefallhilfe die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
Aktuell wird auf Hochtouren an der Programmierung der Antragsplattform gearbeitet, daneben wird die Härtefallkommission bestellt und eine Geschäftsstelle bei der Bewilligungsstelle eingerichtet.
Der Antragsstart ist für den Januar 2023 - sobald sich dieser bestätigt hat, geben wir Ihnen gerne die finalen Eckdaten zur Energie-Härtefallhilfe weiter.