Landshut - pm (26.02.2021) Gemäß der Impfverordnung liegt das Hauptaugenmerk nach wie vor auf den höchst priorisierten Personengruppen – Ab sofort auch Grundschullehrkräfte und Kita-Personal impfberechtigt - Die Impfkampagne gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 nimmt in der Stadt Landshut stetig Fahrt auf: Mit den am heutigen Freitag vorgenommenen Impfungen haben exakt 3.801 Bürgerinnen und Bürger zumindest die erste Dosis erhalten. 2.101 davon wurden bereits zweimal geimpft und sollten damit vollständigen Impfschutz genießen.
Impfungen, die in den Krankenhäusern im Stadtgebiet vorgenommen wurden, sind bei diesen Zahlen allerdings noch gar nicht berücksichtigt. Dennoch steht die Stadt im bundesweiten Vergleich mit Impfquoten von rund 5,1 Prozent (Erstimpfung) beziehungsweise gut 3,8 Prozent (Zweitimpfung) recht gut da: Laut dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums hatten bis Freitag, 9 Uhr, rund 4,5 Prozent der Bundesbürger zumindest die erste Impfung erhalten.
Im Einklang mit der bundesweit gültigen Corona-Impfverordnung liegt das Hauptaugenmerk bei den Schutzimpfungen auch in der Stadt Landshut nach wie vor auf den Bürgerinnen und Bürgern, die der höchsten Prioritätsstufe 1 angehören. Dazu zählen insbesondere Über-80-Jährige, Bewohner und Personal von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Pflegekräfte und Ärzte, die in Krankenhäusern in direktem Kontakt mit Covid-19-Patienten stehen. Die rasche Durchimpfung der besonders gefährdeten Personengruppen ist auch das erklärte Ziel von Oberbürgermeister Alexander Putz. „So können viele Todesfälle und großes Leid vermieden werden. Zum Glück sind wir dabei mittlerweile auf einem guten Weg, können aber bedauerlicherweise immer noch nicht allen Berechtigten ein Impfangebot machen“, sagt der Rathauschef. Zwar werde inzwischen deutlich mehr Impfstoff geliefert als noch zu Monatsbeginn. Aber: „Das Vakzin des Herstellers AstraZeneca ist in Deutschland nur für 18- bis 64-Jährige zugelassen und steht folglich für Senioren ab 65 Jahren nicht zur Verfügung. Für sie kommen nur die Impfstoffe von Biontech-Pfizer und Moderna in Frage – und davon erhalten wir nach wie vor nicht genug, um alle Personen der höchsten Prioritätsstufe impfen zu können.“
Ganz anders sieht es dagegen bei den Unter-65-Jährigen aus: Hier konnten mittlerweile fast alle Impfwilligen, die in der Regel aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit der höchsten Prioritätsstufe zuzuordnen sind, (teil-)immunisiert werden. Denn für sie darf eben auch der momentan in relativ großen Mengen verfügbare Impfstoff von AstraZeneca verwendet werden. Ab kommender Woche werden mit diesem Vakzin daher in der Stadt Landshut die ersten Personen geimpft, die der Prioritätsstufe 2 angehören und unter 65 Jahre alt sind. Darunter fallen nach einer entsprechenden Änderung der Corona-Impfverordnung nicht zuletzt auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen tätig sind. „Ich begrüße diesen überfälligen Schritt sehr“, so OB Putz. „Die Beschäftigten in diesen Bereichen leisten eine für die gesamte Gesellschaft überaus wichtige Arbeit und sind, weil im Umgang mit Kleinkindern Abstände oft nicht eingehalten werden können, einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt.“ Dass diese Personengruppen nun endlich geimpft werden dürfen, trage zudem nicht nur zum Schutz der Impflinge selbst, sondern auch der ihnen anvertrauten Kinder bei, betont Putz. „Ich möchte deshalb alle Impfberechtigten ermutigen, dieses Angebot wahrzunehmen – und ich hoffe, dass wir dafür auch tatsächlich zeitnah genügend Impfstoff erhalten.“
Genau dieser Punkt bereitet dem OB allerdings nach wie vor große Sorgen. „Natürlich könnte sich jeder einzelne Berechtigte auch individuell an seinem Wohnort über das bayernweite Portal BayIMCO zur Impfung anmelden. Das dürfte aber die große Ausnahme sein: In der Praxis werden die jeweiligen Einrichtungen die Impfungen für das gesamte Personal organisieren. Und damit wäre der Standort der Schule oder der Kita maßgeblich dafür, welches Impfzentrum für die jeweiligen Impfberechtigten zuständig ist“, so Putz. „Auf eine Stadt wie Landshut mit vergleichsweise vielen Kindertagesstätten und Schulen, in denen häufig Personen arbeiten, die nicht im Stadtgebiet leben, sehe ich daher schon die nächsten gravierenden Impfstoff-Engpässe zukommen.“ Denn die Liefermengen hängen bekanntlich allein von der Einwohnerzahl des Land- oder Stadtkreises ab. Unberücksichtigt bleibt dagegen, wie viel Lehr- und Kita-Personal zu versorgen ist, das mit Wohnsitzen außerhalb der Stadtgrenzen gemeldet ist.
„Das bedeutet für kreisfreie Städte einen weiteren, enormen Nachteil. Beim Personal von Senioren- und Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen hatten wir schon dieselben Probleme“, sagt Putz. Die Folge: Aus den Impfstoff-Lieferungen der Landkreise sind in der Regel deutlich weniger Impfberechtigte zu versorgen, deren Priorisierung allein auf ihrer beruflichen Tätigkeit beruht. Deswegen kann dort in den einzelnen Prioritätsgruppen relativ schneller „durchgeimpft“ werden als in kreisfreien Städten. „Das sorgt bei unseren Bürgerinnen und Bürgern zurecht für Unverständnis und Verärgerung. Hier muss der Freistaat dringend eine Lösung finden, die die Interessen der Städte angemessen berücksichtigt“, fordert Putz und kündigt an, sich in dieser Angelegenheit nicht nur an die Regierung von Niederbayern, sondern auch direkt an die Staatsregierung und Gesundheitsminister Klaus Holetschek zu wenden. „Ein entsprechendes Schreiben ist bereits in Arbeit.“