Zur Sanierung des Landshuter Stadttheaters, unter den 44 Stadträten wegen der enorm hohen Kosten ebenso heftig umstritten wie in der breiten Öffentlichkeit, schickte nun SPD-Stadträtin Maria Haucke an Regierungspräsident Heinz Grunwald einen offenen Brief. Haucke gilt als vehemente Verfechterin einer umfassenden Theatersanierung inclusive Interimslösung. Grunwald sieht vor allem in der Interimslösung keine unmittellbare Pflichtaufgabe der Stadt, sondern eher eine Freiwillige Leistung. Der Haucke-Brief hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Grunwald,
seit 1990 bin ich für die Stadt Landshut als Verbandsrätin im Zweckverband „Südostbayerisches Städtetheater" bzw. jetzt „Niederbayerisches Landestheater". In dieser Zeit habe ich die Form des Zweckverbandes, in dem auch der Bezirk Niederbayern vertreten ist, für die drei Städte Landshut, Passau und Straubing schätzen gelernt, bietet er doch zu einem vertretbaren finanziellen Aufwand die Versorgung ganz Niederbayerns mit hochwertigem Musik- und Schauspieltheater.
Die Zusammenarbeit unter den Verbandsräten der Mitgliedsstädte und des Bezirks war immer sehr gut, auch in den Zeiten, als zuerst Passau sein Fürstbischöfliches Opernhaus oder später Straubing sein Theater saniert haben.
Ich war froh und glücklich, dass der Landshuter Stadtrat sich zu einer guten Lösung der notwendigen Sanierung unseres Stadttheaters entschieden hat. Nun war ich zehn Tage im Urlaub und habe aus der Zeitung erfahren, dass zwar der Stadtrat weiterhin die Pläne verfolgt, die Regierung von Niederbayern aber den Haushalt der Stadt in Frage stellt, weil das Theater als Freiwillige Leistung eingestuft wird und diese auf Grund der finanziellen Situation der Stadt Landshut reduziert werden muss.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Landshuter Theatersituation vertraut sind und daher wissen, dass der KUVB und der TÜV für die Bespielung des Hauses nur Ausnahmegenehmigungen unter der Bedingung erteilt haben, dass die Stadt Landshut in nächster Zeit Pläne zur Sanierung vorlegen kann und wir haben uns auf den Weg gemacht, um der Forderung nachzukommen.
Sie werden in der LZ vom 20.11. mit der Aussage zitiert: „Alles Wünschenswerte muss derzeit hinausgeschoben werden". Ich kann aber beim besten Willen den Erhalt des Theaters nicht als „Wunsch" sehen, sondern bin der Meinung, dass wir als Stadt verpflichtet sind, das Stadttheater zu erhalten und den Spielbetrieb auch während der Zeit der Sanierung aufrecht zu erhalten.
Das sollte möglichst am gleichen Ort sein, um das Publikum weiterhin an das Theater zu binden.
Mit der Entscheidung des Stadtrates, einen Anbau am alten Haus zu errichten, der auch nach der Sanierung für das Theater genutzt werden kann, ist meiner Meinung nach auch in finanzieller Hinsicht die beste Entscheidung getroffen worden. Eine Auslagerung würde Miete und Nebenkosten bringen, auch die Erbpacht müsste weiterhin bezahlt werden für ein Haus, das nicht bespielt werden kann.
Landshut ist Oberzentrum und sollte als solches auch kulturelle Einrichtungen für die Bürger der Stadt und des Umlandes anbieten. Ein Theater gehört mit Sicherheit zu den weichen Standortfaktoren, außerdem dürfen wir den Bestand des Zweckverbandes nicht durch eine Schließung, auch wenn sie vorübergehend wäre, gefährden.
Der Zweckverband bietet seit nunmehr 60 Jahren (Sie waren bei der Feier in Passau anwesend) künstlerisch anspruchsvolles Theater für ganz Niederbayern. Der Spielplan ist einheitlich und für alle drei Städte stehen alle Aufführungen zur Verfügung.
Die Kulissen werden einmal angefertigt und mit Lastwagen des Zweckverbandes zum jeweiligen Aufführungsort gebracht.
Der Intendant und der Musikdirektor, alle Schauspieler, Sänger und Musiker (Ndb. Philharmonie), auch der Chor, werden vom Zweckverband engagiert, bzw. angestellt. Es sind insgesamt ca. 220 Personen, einschließlich Verwaltungsangestellte bis Bühnenarbeiter beim Zweckverband beschäftigt. Diese Menschen haben jetzt schon Angst, ihre Arbeit zu verlieren.
Der Zweckverband hat immer mit den Verbandsumlagen der Mitgliedsstädte und des Bezirks sowie den staatlichen Zuschüssen sparsam gewirtschaftet. Zu Beginn meiner Mitarbeit im Zweckverband 1990 betrug der Haushalt ca. 14 Mio DM,
für 2012 wurde eine Haushalts-Summe von 9,3 Mio €ure angesetzt. Ich glaube nicht, dass man hier in 22 Jahren von einer übermäßigen Erhöhung sprechen kann.
Die Stadt Landshut zahlt an den Zweckverband 2012 eine Umlage von 1.520.000,00 €uro. Mit allen anderen Verrechnungen wurden im Haushalt des Zweckverbands 1.674.763,00 €uro eingestellt.
Ich glaube nicht, dass Landshut mit diesen Beträgen eigenständig ein Theater in dieser Güte betreiben könnte.
Die Auslastung des Stadttheaters liegt aktuell bei etwa 75 %. Man sieht, die Landshuter schätzen und nutzen ihr Theater.
Auch als Verwaltungsbeirätin des Stadtrates für das Stadttheater, ebenfalls seit 1990, habe ich die ganze Zeit viel Gutes gehört, natürlich auch Kritik, so gehört´s beim Theater. Die Zusammenarbeit mit den Theaterleuten war immer gut.
Ich bitte Sie daher dringend, der Stadt Landshut beim Erhalt des Stadttheaters zu helfen und aus oben genannten Gründen doch einen Kredit für die Theatersanierung zu genehmigen und uns vielleicht sogar bei einer guten finanziellen Förderung durch den Freistaat zu untestützen.
Wir sind als Stadt Landshut nun einmal in einer schwierigen Lage, denn auch der Berufsschulbau gehört zu unseren dringenden Aufgaben, soll doch der Berufsschulstandort in der Niederbayerischen Landeshauptstadt gehalten werden, wo er auch hingehört.
Ich bin übrigens auch im Zweckverband Berufliche Schulen tätig.
Und auch das Theater gehört in die Niederbayerischen Landeshauptstadt, wohin denn sonst.
Ich bitte Sie, Ihre Aussagen, die ich in der LZ gelesen habe, noch einmal zu überdenken und nach einem Weg zu suchen, der uns für diese beiden Gewaltakte, die wir zu stemmen haben, hilft.
Ich danke Ihnen schon im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Maria Haucke
Verbandsrätin im Zweckverband
Niederbayerisches Landestheater
Stadträtin
Verwaltungsbeirätin für das Stadttheater
Kopie an Oberbürgermeister Hans Rampf zur Kenntnis