Landshut. Angesichts der neuerlichen Flut von kaum je zu Ende gedachten Vorschlä- gen, wie die Probleme um die Sanierung des Stadttheaters zu lösen seien, bekräf- tigt die Grüne Stadtratsfraktion noch ein- mal per Pressemeldung ihre Position: Für unverzichtbar halten die grünen Stadträte nicht nur den Fortbestand des Theaters, sondern auch die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs während der Sanierung.
Die Voraussetzungen dafür sind durch einen Interimsbau (7 Mio. Euro) zu schaffen.
Der Neubau (Büh- ne mit Orchester- graben und Zu- schauerraum für 250 Personen - Anm. d. Red.) soll auf der Rückseite des Theaters, ent- lang der Wittstraße (Foto), entstehen. Dies entspricht auch dem Beschluss des Stadtrats vom 16. November.
Durch verschiedene Veröffentlichungen ist mittlerweile erhebliche Verwirrung entstanden. So wurden aus einer nichtöffentlichen Sitzung des Liegenschaftssenates Informationen an die Presse gegeben, die im komplexen Geflecht aus Erbbaurechtsvertrag, Mitgliedschaft der Stadt im Zweckverband Landestheater Niederbayern und der zwingend gebotenen Anpassung des Bestandes an neue gesetzliche Vorschriften zum Brandschutz und Arbeitsschutz zu einer fragmentarischen und damit im Gesamtbild irreführenden Darstellung der Sach- und Rechtslage führte.
Bei der Diskussion über die haushaltsrechtliche Problematik wird ausgeblendet, dass ein Interimsbau an der Wittstraße kostengünstiger und nachhaltiger als alle anderen untersuchten Varianten ist. Ausgeblendet wird auch, dass eine Nulllösung, also eine Unterbrechung des Theaterbetriebes während der dreijährigen Sanierung des Bestandes mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende des Theaters nicht nur für Landshut, sondern darüber hinaus für den ganzen Zweckverband, praktisch also für ganz Niederbayern, bedeuten würde.
Für die Grüne Fraktion muss deshalb neben der finanziellen und haushaltsrechtlichen auch die kulturpolitische Seite der Problematik mindestens gleichgewichtig in die Waagschale fallen.
Den Erbbaurechtsvertrag betreffend, erwarten die Grünen vom Grundstückseigentümer als Vertragspartner der Stadt die Bereitschaft zu einer für beide Seiten fairen Lösung der anstehenden Probleme mit dem Ziel, im Bernlochner-Komplex den Theaterbetrieb ohne zeitliche Unterbrechung und zukunftssicher zu erhalten.