Die Stadträte der FDP, Prof. Dr. Christoph Zeitler, Dr. Maria E. Fick und Norbert Hoffnmann, fordern jetzt per Antrag, dass die Stadt die Hintergründe, den entstandenen finanziellen Schaden und die Verantwortung für den Erbaurechtsvertrag aus 1991 (Deimer-Ära) lückenlos aufklärt, inclusive der Frage, ob Schadenersatzansprüche gegen einzelne handelnde Personen geltend gemacht werden können. Im FDP-Antrag heißt es: Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung berichtet umfassend und nachvollziehbar.
Wie und aus welchen Gründen konnte es zu den in den Medien dokumentierten formalen und inhaltlichen Mängeln beim Abschluss des Erbaurechtsvertrages 1991 bezüglich des Stadttheaters (Bernlochnerkomplex) kommen? Außerdem ist zu berichten, welcher finanzieller Schaden für die Stadt entstanden sein kann bzw. noch entstehen kann.
Die Stadtverwaltung prüft und berichtet dem Stadtrat, wer die Verantwortung für die - möglichen - formalen und inhaltlichen Mängel des Erbbauvertrages hat und gegen wen und in welcher Form die Stadt eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Unabhängig von der internen Aufklärungsarbeit der Stadtverwaltung wird die Regierung von Niederbayern gebeten, die Vorgänge um den Erbbaurechtsvertrag und deren Rechtmäßigkeit eingehend zu untersuchen und über die Ergebnisse der Stadt Landshut zu berichten.
Begründung:
Oberstes Ziel muss es sein, finanziellen Schaden von der Stadt Landshut abzuwenden. Es gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und der sparsamen Haushaltsführung. Deshalb ist es notwendig, Licht in das Dunkel über die Entstehungsgeschichte des Erbaurechtsvertrages von 1991 (Gestaltung, Inhalt, Abschluss) zu bringen. Nur durch eine vollständige Transparenz über die damaligen Gründe und Motive kann Klarheit geschaffen werden, inwieweit der Vertrag dem Wohle der Stadt, der Bürger und der Steuerzahler entsprochen hat.
Diese Aufklärungsarbeit sowie die (politische) Interpretation kann nicht alleine einzelnen Stadträten, z.B. Hermann Metzger (Die Grünen), überlassen werden, sondern erfordert neben der internen Recherche durch die Stadtverwaltung die Untersuchung durch eine unabhängige Institution, wie die Regierung von Niederbayern. Nur durch Transparenz kann den in den Medien ins Kraut schießenden Spekulationen sowie dem Verdacht, etwas unter den Teppich kehren zu wollen, wirkungsvoll begegnet werden. Die laut Medienberichten drohende Nichtigkeit des Vertrages kann erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt bedeuten. Deshalb müssen die Umstände des Vertrages lückenlos aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, mögliche Schadensersatzansprüche der Stadt gegen Beteiligte zu prüfen. Sollte der Vertrag wirklich – wie in den Medienberichten dargestellt - erhebliche formale und inhaltliche Mängel aufweisen, muss die Schuld- und Haftungsfrage sowie die Interessenslage der Beteiligten geklärt werden.
gez.
Prof. Dr. Christoph Zeitler, Dr. Maria E. Fick, Norbert Hoffmann (FDP-Stadträte)