Wegen umfangreicher Umstellungen der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) im Ordnungsamt des Landratsamtes Lands- hut sind in der nächsten Woche keine Änderungen von Waffenbesitzkarten mög- lich. so eine Mitteilung des Landratsamts. Anträge werden bis Montag, 19. November, lediglich angenommen.
Ein rechtsverbindlicher Eintrag zum Bei- spiel einer neuen Waffe in eine Waffenbesitzkarte oder die Streichung einer abgegebenen Waffe ist erst ab dem 19. November wieder möglich. - Grund dafür sind zwei umfangreiche Änderungen der EDV: Zum einen wird die Waffenrechtsbehörde an das neu geschaffene nationale Waffenregister der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen und zum anderen wird dies behördenintern zu einer ohnehin anstehenden Umstellung auf ein neues Computer-Betriebssystem der zuständigen Mitarbeiter genutzt. Ab Montag, 19. Nov., läuft der Dienstbetrieb wieder wie gewohnt.