Landkreis Landshut - pm (17.05.2021) Nachdem die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Landshut an fünf Tagen in Folge die Marke von 150 unterschritten hat (heute: 106,3 laut Robert-Koch-Institut), können weitere Öffnungsschritte eingeleitet werden. Sie treten ab Mittwoch, 19. Mai 2021 in Kraft. Der Landkreis Landshut hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Bei einem stabilen Unterschreiten des Wertes von 150 werden laut der 12. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung und des Bundes-Infektionsschutzgesetzes vor allem Lockerungen für den Einzelhandel möglich.
So kommt zur bisherigen Möglichkeit, Waren nach vorheriger Bestellung abzuholen, ab Mittwoch, 19. Mai 2021 das Konzept „Click/Call & Meet“ zum Tragen – das Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung. Dabei müssen Kunden, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Test auf das Corona-Virus vorlegen: Ein maximal vor 24 Stunden durchgeführter Antigen-Schnelltest (PoC-Test) bzw. ein höchstens 48 Stunden alter labordiagnostischer PCR-Abstrich werden hierbei akzeptiert. Auf der Homepage des Landkreises Landshut finden Sie eine Übersicht über alle Testmöglichkeiten in der Region (https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Corona/Schnelltests.aspx). Diese Regelungen greifen nur für Einzelhandelsbetriebe mit Sitz im Landkreis Landshut. Da die 7-Tages-Inzidenz in der Stadt Landshut aktuell noch über 150 liegt (heute 151,2 laut RKI), ist hier die Öffnung für Kundenverkehr weiter auf Ladengeschäfte des täglichen Bedarfs sowie körperferner Dienstleistungen (z. B. Fotostudios) begrenzt.