Die Einführung des SEPA-Verfahrens wirkt sich auch auf die Kfz-Zulassung aus. Ab 1. Februar ist eine Kfz-Zulassung nur mit SEPA-Mandat möglich. - Ab dem 1. Februar ist anstelle der bisherigen Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer die Erteilung eines SEPA-Kombimandats erforderlich. In dieses werden nicht mehr Bankleitzahl und Konto- Nummer, sondern IBAN und BIC eingetragen.
Künftig ist eine Zulassung nur noch dann möglich, wenn ein vom Halter und Zahler (zwei Unterschriften) unterschriebenes SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer im Original zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt wird.
Das erforderliche Formular ist bei den Zulassungsbehörden der Stadt und des Landkreises Landshut, Alte Regensburger Straße 11, erhältlich.
Den Vordruck gibt es auch nachfolgend zum herunterladen.
Bei persönlicher Vorsprache des Halters wird das SEPA-Mandat unmittelbar bei der Kfz-Zulassungsbehörde ausgedruckt und kann vom Halter vor Ort unterschrieben werden.