Angefangen vom Wochen- markt, der bereits am Gründonnerstag stattfindet, über die Öffnungszeiten des Hallenbades, der Stadtbücherei und des Wertstoff- und Entsorgungszentrums bis hin zu den "Stillen Tagen" - während der Osterfeiertage ergeben sich viele wissenswerte Änderungen. Nachstehend eine Zusammenfassung:
Das Hallenbad und die Sauna des Landshuter Stadtbades sind während der Osterferien geöffnet, nur am Ostersonntag ist das Hallenbad geschlossen. Geschwommen werden kann zu den gewohnten Zeiten von 8 bis 20 Uhr und zwar am Montag, 2., und 9. April, Mittwoch, 4., und 11. April, Freitag, 6. April, Samstag, 7., und 14. April, sowie Sonntag, 15. April.
Am Dienstag, 3., und 10. April, sowie Donnerstag, 5., und 12. April, ist das Hallenbad von 6 bis 21 Uhr geöffnet; am Freitag, 13. April, von 8 bis 21 Uhr.
Die Sauna ist am Montag, 2. April, von 12 bis 21 Uhr, für Damen und Herren geöffnet;
am Dienstag, 3., und 10. April, von 8 bis 21 Uhr, für Herren;
am Mittwoch, 4., und 11. April, von 8 bis 21 Uhr, für Damen.
Am Donnerstag, 5., und 12. April, können Damen und Herren von 8 bis 21 Uhr in die Sauna im Stadtbad gehenf;
am Karfreitag, 6. April, und Karsamstag, 7. April, Damen und Herren, von 8 bis 20 Uhr.
Am Ostersonntag ist auch die Sauna geschlossen.
Am Ostermontag, 9. April, öffnet die Sauna von 8 bis 20 Uhr für Damen und Herren, am Freitag, 13. April, für Damen von 8 bis 21 Uhr, am Samstag, 14., und Sonntag, 15. April, von 8 bis 20 Uhr, für Damen und Herren.
Wochenmarkt auf Gründonnerstag vorverlegt
Der Freitagswochenmarkt findet wegen des Karfreitags bereits am Gründonnerstag, 5. April, zur gewohnten Zeit, von 7 bis 12 Uhr, statt.
WEZ am Karsamstag geschlossen
Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) der Stadt Landshut ist am Karsamstag, 7. April, geschlossen. Eine Anlieferung von Sperrmüll, Wertstoffen und Problemabfall ist an diesem Tag somit nicht möglich.
Stadtbücherei am Karsamstag geschlossen
Am Karsamstag, 7. April, bleibt die Stadtbücherei Landshut im Salzstadel geschlossen. Ab Dienstag, 10. April, ist sie wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet: dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr.
Ostermontag: Demo - Verkehrsbehinderungen in Innenstadt
Aufgrund des Demonstrationszuges der Friedensinitiative Landshut am Ostermontag, 9. April, kommt es an diesem Tag in der Innenstadt zu Verkehrsbehinderungen. Mit einer Auftaktkundgebung vor dem Rathaus gegen 14 Uhr startend findet in der Zeit zwischen circa 14.30 und 15.30 Uhr ein Ostermarsch statt. Dieser führt über die Altstadt – Nahensteig – Balsgäßchen – Spiegelgasse – Neustadt – Rosengasse – Altstadt zurück zum Rathaus. Nach der anschließenden Abschlusskundgebung vor dem Rathaus mit Rahmenprogramm endet die Veranstaltung voraussichtlich gegen 17 Uhr.
Daher ist an diesem Tag ein Befahren der Fußgängerzone in der Zeit von circa 13 bis 17.30 Uhr weder für Taxen noch für sonstige Ausnahmegenehmigungsinhaber gestattet. Der Individualverkehr wird je nach Teilnehmerzahl aus Richtung Zweibrückenstraße über die Grasgasse beziehungsweise den Postplatz umgeleitet; der aus Richtung Dreifaltigkeitsplatz der Fußgängerzonenregelung entsprechend über die Spiegelgasse in die Neustadt. Die Linienbusse der Stadtwerke Landshut sind von den Sperrungen zwar nicht betroffen, jedoch kann es zu kurzfristigen Behinderungen und geringfügigen Verspätungen kommen. Die Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, während der notwendigen Sperrzeiten auf das Kraftfahrzeug weitgehend zu verzichten, die Sperr- und Haltverbotsbeschilderung zu beachten und den Innenstadtbereich entsprechend zu umfahren.
"Stille Tage" an Ostern - Notfalls hohe Bußgelder
Alle Betreiber von Gaststätten, Restaurant, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und sonstigen Gewerben mit öffentlichen Veranstaltungen werden darauf hingewiesen, dass an den Osterfeiertagen ganztägig, von 0 bis 24 Uhr, folgende Einschränkungen gelten
Am Gründonnerstag, 5. April, und am Karsamstag, 7. April, sind Tanz und Unterhaltungsmusik verboten, erlaubt ist lediglich Hintergrundmusik, die dem ernstem Charakter des Tages entspricht, beispielsweise klassische Musik, Blues.
Am Karfreitag, 6. April, gilt ein absolutes Verbot von Tanz, Musik und Sportveranstaltungen. Fitnessstudios dürfen am Gründonnerstag und Karsamstag nur leise Hintergrundmusik spielen. Das bedeutet, dass keine Kurse wie beispielsweise „Spinning" durchgeführt werden dürfen. Das Offenhalten von Fitnessstudios ist am Karfreitag zwar erlaubt, allerdings ohne irgendein Begleitprogramm oder dementsprechende Musik. Bestimmte Vergnügungsstätten, wie beispielsweise Spielhallen, Sexkinos dürfen an den genannten Tagen gar nicht geöffnet sein.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verbote mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Es ist verstärkt mit Kontrollen zu rechnen.