Prof. Dr. Katrin Liel und Prof. Dr. Laub sind die Hauptinitiatoren der Stellungnahme. - Foto Hochschule LA / Thomas Kolbinger
Landshut - pm (05.07.2021) Seit Jahrzehnten wird in Deutschland eine aktive Debatte über die Bereitstellung von sogenannten Drogenkonsumräumen geführt. Diese haben den Zweck, mitgebrachte Drogen im geschützten Rahmen und unter Aufsicht zu konsumieren, um Komplikationen und Todesfälle zu vermeiden.
Erst vor kurzem erteilte die bayerische Staatsregierung diesem Konzept eine erneute Absage. Eine Genehmigung von Drogenkonsumräumen wird es in Bayern vorerst nicht geben.
Prof. Dr. Katrin Liel und Prof. Dr. Matthias Laub haben gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe und Suchtprävention (DG-SAS) eine Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Zahlreiche Professor*innen haben diese Stellungnahme mitunterzeichnet. Darin drücken die Wissenschaftler*innen unter anderem ihr Bedauern über die erneute Absage der Staatsregierung aus. Liel ist an der Hochschule Landshut Professorin für Soziale Arbeit und Gesundheit sowie Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen Sozialer Arbeit. Sie lehrt und forscht zu gesundheitsbezogene Themen in der Sozialen Arbeit insbesondere der Gesundheitsförderung und Prävention sowie in der Suchthilfe. Liel ist außerdem aktives Mitglied in der DG-SAS. Ihr Landshuter Kollege Matthias Laub ist Professor für die Wissenschaft Soziale Arbeit und Sozialarbeitsforschung. Er lehrt und forscht zur Inklusion und Partizipation der Menschen mit einer psychischen und/oder Suchterkrankung.
In ihrer Stellungnahme thematisieren Liel und Laub unter anderem die Problematik, dass die meisten Drogentode in Privatwohnungen passieren, ohne große Interventionsmöglichkeiten für Fachkräfte. Auch können so keine ausreichenden hygienischen Konsumbedingungen eingehalten werden. Die bereits bestehenden Hilfsangebote wie z.B. die Substitutionsprogramme, Drogenkontaktläden, Diamorphinvergabe oder das bayerische Naloxon-Modellprojekt tragen laut Liel und Laub nicht dazu bei, den Drogenkonsumvorgang selbst medizinisch zu begleiten und auf Drogennotfälle zu reagieren.
Zusammen mit der DG-SAS und ihren Kolleg*innen von der Fakultät Soziale Arbeit appellieren die beiden Landshuter Professor*innen an die Staatsregierung, ihre bisherige Haltung zu der Einrichtung von Drogenkonsumräumen auf Grundlage wissenschaftlicher und menschenrechtlicher Forderungen zu revidieren und durch eine entsprechende Länderverordnung den Weg frei zu machen für Einrichtungen in den Städten München und Nürnberg. Aus Sicht der Sozialen Arbeit in der niedrigschwelligen Drogenhilfe sei die neuerliche Absage weder fachlich noch ethisch nachvollziehbar und nicht im Sinne einer evidenzbasierten Maßnahme zur Verhinderung zahlreicher Drogentodesfälle.
Die ganze Stellungnahme im Wortlaut ist unter www.dg-sas.de/de/stellungnahmen zu finden.
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