Regierungspräsident Rainer Haselbeck (l.) begrüßt gemeinsam mit dem stellvertretenden Leiter des Gewerbeaufsichtsamts Hans-Jürgen Damaschke (r.) Lars Hansen an der Regierung. - Foto: Regierung von Niederbayern
Landshut - pm (02.06.2020) Das Dezernat "Bauarbeiterschutz und Sprengwesen" des Gewerbeaufsichtsamts der Regierung von Niederbayern hat einen neuen Leiter. Regierungspräsident Rainer Haselbeck hat heute Lars Hansen an der Regierung von Niederbayern begrüßt.
Haselbeck gratulierte Hansen zu seiner neuen, verantwortungsvollen Position: "Der Schutz der Sicherheit und der Gesundheit von Menschen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Verwaltung. Dazu leistet die Bayerische Gewerbeaufsicht einen besonders großen Beitrag. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit Lars Hansen einen kompetenten Leiter für das Dezernat "Bauarbeiterschutz und Sprengwesen" finden konnten."
Die fachlichen Kenntnisse für die Dezernatsleitung hat Hansen in seinem Studium des Bauingenieurswesens an der Technischen Universität Braunschweig erworben. Vor seinem Eintritt in die Bayerische Gewerbeaufsicht war er als Bauleiter auf verschiedenen Großbaustellen in Deutschland tätig. Bei der Gewerbeaufsicht in Oberbayern war er lange Jahre als Sachbearbeiter und stellvertretender Dezernatsleiter im Baudezernat tätig. Zuletzt wirkte er dort als Leiter des Dezernats Betriebssicherheit sowie als weiterer Stellvertreter des Leiters des Gewerbeaufsichtsamtes.
Das Dezernat 2 des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung von Niederbayern befasst sich mit dem Bauarbeiterschutz. Es führt Aufsicht über die Einhaltung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen in Niederbayern. Auf Baustellen ist in Deutschland die Unfallhäufigkeit doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf dem Bau haben außerdem meist deutlich schwerere Folgen. Durch gezielte Baustellenrevisionen und Vollzug der Baustellenverordnung sorgen die Baustelleninspektoren der Gewerbeaufsicht für eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Beim Vollzug der Gefahrstoffverordnung wird bei Bauvorhaben die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren beim Umgang mit baurelevanten Gefahrstoffen, z.B. Asbest, überwacht.
Das Dezernat 2 überwacht zudem Betriebe, die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder Handel betreiben. Von explosionsgefährlichen Stoffen können große Gefahren ausgehen. Deshalb stellt das Sprengstoffrecht hohe Anforderungen unter anderem an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit Sprengstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen gewerblich (z.B. als Bauwerkssprenger, Kampfmittelräumer oder Profifeuerwerker) oder privat (z.B. als Böllerschütze, Hobbyfeuerwerker oder mit Modellraketen) umgehen. Ziel dieser Vorschriften ist es, Menschen, Tiere und Sachgüter vor Gefahren zu schützen und einen unsachgemäßen Umgang sowie Missbrauch oder Unfälle zu verhindern.