Die FDP-Staträte Prof. Dr. Christoph Zeitler, Dr. Maria Fick und Norbert Hoffmann fordern den Oberbürger- meister per Dringlichkeitsantrag zur Plenarsitzung am 20. Juli auf, den Brügerentscheid pro oder contra West- tangente nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts umgehend vorzu- bereiten. Die Mehrheit des Stadtrats habe "nicht nur politisch-moralisch das Demokratieprinzip verletzt, sondern durch die rechtliche Schlappe auch das Ansehen des gesamten Stadtrats be- schädigt".
Im Antrag der drei FDP-Stadträte steht, der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister berichtet über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Regensburg zum Bürgerentscheid Westtangente.
Ein Termin für den Bürgerentscheid ist umgehend festzulegen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine hohe Wahl- und Bürgerbeteiligung zu erwarten ist sowie eine ausreichende Zeit zur Information der Bürgerschaft über die Ziele des Bürgerentscheids besteht. Der Termin ist mit der Bürgerinitiative abzustimmen.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hat entschieden, dass die von einer politischen Mehrheit des Stadtrates beschlossene Ablehnung des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative (BI) „Pro Lebensraum Landshut – contra Westtangente" rechtswidrig war.
Die Entscheidung einer Mehrheit des Stadtrates hat damit nicht nur politisch-moralisch das Demokratieprinzip verletzt sowie das Engagement der beim Bürgerbegehren beteiligten Bürger missachtet, sondern durch die rechtliche Schlappe auch das Ansehen des gesamten Stadtrates und der Stadt Landshut geschädigt.
Das VG Regensburg hat keine Berufung gegen die Entscheidung zugelassen, so dass binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils ein Bürgerentscheid über die Fragestellung der BI stattzufinden hat. Bei der Wahl des Termins ist darauf zu achten, dass eine hohe Wahlbeteiligung erzielt wird und ausreichend Zeit für einen informativen „Wahlkampf" zur Verfügung steht, bei dem die Pro- und Contra-Argumente ausgetragen werden können. Ferienzeiten sind als Abstimmungstermin auszuschließen. Wichtig ist, dass im Vorfeld der Entscheidung über den Termin, Kontakt mit der BI aufgenommen wird, um einen für beide Seiten akzeptablen Termin zu finden. Angesichts der Vorgeschichte hat der Stadtrat die Bringschuld, absolute Fairness im weiteren Verfahren zu gewährleisten.