Landshut - Drei Stadtzrätinnen der Grünen, Sigi Hagl, Regine Keyßner, Elke Rümmelein und der grüne Stadtrat Pascal Pohl stellen - wohl vor allem nach der jüngsten kontroversen Diskussion um die Umbenennung der Ina-Seidel-Straße - den Antrag, dass sich die Stadt Landshut verbindliche Regelungen zur Benennung von Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen gibt.
Diese Richtlinie zur Straßenbenennung beschreibt das allgemeine Benennungsverfahren, regelt die Zuständigkeiten und legt die Grundsätze der Straßenbenennung in Landshut fest.
Begründung:
Die Benennung von Straßen und anderen öffentlichen Verkehrsflächen ist eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit, bei der die Gemeinde einen weiten Gestaltungsspielraum hat. Straßenbenennungen und -umbenennungen können sich, wie jüngst die Debatte um die „Ina-Seidel-Straße“ gezeigt hat, als äußerst problematisch erweisen. Die Benennung einer Straße nach einer noch lebenden Person (Beispiel: Steffi-Graf-Straße) oder eines deutschen Energiekonzerns (E.on-Allee) sind weitere Beispiele für äußerst umstrittene und heftig diskutierte Entscheidungen des Landshuter Stadtrats. Als unglücklich bezeichnen muss man wohl auch die Auswahl von Volksmusiker*innen/ Volksschauspieler*innen in einem Gebiet mit gewerblicher Ansiedlung, wie z.B. Roider-Jackl-Straße.
Neben der eindeutigen Kennzeichnung und der räumlichen Orientierung haben Straßennamen auch die Funktion der Ehrung von Persönlichkeiten. Dieses Erinnern an
Persönlichkeiten durch das Festhalten ihrer Namen in Straßennamen verleiht diesen eine Art Denkmalcharakter. Es liegt daher auf der Hand, dass die Auswahl von
Namensgeber*innen sorgfältig, nach transparenten Grundsätzen und einem klar geregelten Benennungsverfahren getroffen werden sollte, zumal eine spätere Umbenennung einer Straße nur in besonderen Ausnahmefällen möglich ist.
Verbindliche Regelungen zur Vergabe von Straßennamen sind bisher in der Stadt Landshut nicht schriftlich festgehalten.
gez.
Sigi Hagl
Regine Keyßner
Elke Rümmelei
Pascal Pohl