Landshut - pm (23.04.2021) Das Amt für Wirtschaft, Marketing und Tourismus der Stadt Landshut mit Michael Luger an der Spitze informiert ab sofort in regelmäßigen Abständen von einigen Wochen mit dem Newsletter "FörderNews"
Liebe "Förder-Interessierte",
die Fördermittel-Landschaft ist groß und unübersichtlich. Mit dem Newsletter "Fördernews" möchten wir Ihnen eine Hilfestellung und nützliche Tipps zu Fördermitteln von unterschiedlichen Fördergebern vermitteln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Zuschüssen. Wir haben die Fördermöglichkeiten nach Zielgruppen unterteilt. Eine abschließende Unterteilung ist hier leider nicht möglich. Geplant ist, die Fördernews mit einem Abstand von etwa drei bis vier Wochen zu veröffentlichen. Sollten die Infos für Sie nicht (mehr) von Interesse sein, können Sie sich unkompliziert davon abmelden mit einfacher Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Betreff "Abmeldung Fördernews". Wir freuen uns, wenn Sie unsere Fördernews in Ihrem Netzwerk weitergeben und nehmen auch gerne Anmeldungen für unseren Verteiler entgegen.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
E-Mobilität: Ladeinfrastruktur vor Ort
Fördergegenstand: Erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt
Förderhöhe: max. 80%. Je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem Maximalförderbetrag gedeckelt.
Antragsberechtigt: bevorzugt Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel und Gastgewerbes. Weitere Antragsberechtigte sind natürliche Personen und KMU.
Weitere Informationen: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.
Gründerförderung Start?Zuschuss!
Fördergegenstand: Technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
Förderhöhe: 50%, max. 36.000 €
Antragsberechtigt: Technologieorientierte Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt und mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
Bewerbungsfrist zum aktuellen Aufruf: 31.05.2021
Weitere Informationen: Gründerland Bayern
Innovationen im Mittelstand - ZIM
Fördergegenstand: Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivititäten oder Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung
Förderhöhe: je nach Fördergegenstand und Unternehmensgröße 30% - 60%
Antragsberechtigt: je nach Fördergegenstand KMU, weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner
Infoveranstaltung: Webinar am 04.05.2021
Weitere Informationen: ZIM beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fördermöglichkeiten für Vereine
Investive Maßnahmen in Sportstätten
Fördergegenstand: Beleuchtungssanierung, Lüftungsanlagen, Gebäudeleittechnik, Radabstellanlagen, Rechenzentren, Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, Verschattung mit Tageslichtnutzung
Förderhöhe: je nach Maßnahme. Bis Ende 2021 sind die Förderquoten um jeweils 10% angehoben.
Antragsberechtigt: u.a. Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind und Sport als vorrangigen Vereinszweck haben
Weitere Informationen: Förderrichtlinie und Internetseite Kommunalrichtlinie
Klimaschutz in sozialen Einrichtungen
Fördergegenstand: Beratung und Erstellung von Konzepten, Investive Maßnahmen, Kampagnen und Weiterbildungsprogramme
Förderbeispiel: Sonnensegel als sog kurzfristige Maßnahme
Förderhöhe: bis zu 100%. Individuelle Förderquote je Fördergegenstand und Antragsteller
Antragsberechtigt: u.a. Breitensportvereine und öffentliche Sportstätten
Weitere Informationen: Internetseite ZUG
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen und Kooperationsgemeinschaften
Fördergegenstand: Veranstaltungen mit europäischer Dimension (mit Projektpartner in EU-Ausland) in den Bereichen ehrenamtliches Engagement im Sport, soziale Inklusion durch Sport, Kampf gegen Diskriminierung im Sport, Förderung der Beteiligung an Sport und körperliche Betätigung
Förderbeispiel: Projekt des PostSV in Nürnberg
Förderhöhe: die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt
Antragsberechtigt: u.a. Organisationen für aktive Freizeitgestaltung, Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität
Antragsfrist: 20. Mai des betreffenden Jahres
Weitere Informationen: Programmleitfaden zum EU-Programm Erasmus+ (Seite 283ff)
Fördermöglichkeiten für Privatpersonen
E-Mobilität: Ladestation an Wohngebäuden
Fördergegenstand: Kauf und Installation von Ladestationen an Stellplätzen und Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind
Förderhöhe: 900 € pro Ladepunkt, sofern die Gesamtkosten über 900€ liegen
Antragsberechtigt: Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter
Weitere Informationen: KFW-Internetseite
Sanierung von Wohngebäuden
Fördergegenstand: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung
Förderhöhe: je nach Fördergegenstand 20% - 50%. Möglichkeit für Zuschuss bzw. Kreditförderung
Antragsberechtigt: u.a. Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschl. Wohnungsbaugenossenschaften
Weitere Informationen: Übersicht und Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
Fördergegenstand: Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht wird
Förderbeispiele: breitere Tür zum Bad, bodengleiche Dusche und höhenverstellbares Waschbecken, durchgehende Handläufe und rutschhemmende Beläge im Treppenhaus
Förderhöhe: 10% bzw 12,5 €, max. 6.250 €
Antragsberechtigt: Privatpersonen (u.a. Eigentümer, Mieter, Ersterwerber)
Weitere Informationen: KFW-Internetseite
Über Feedback jeder Art zu unserer ersten Ausgabe des Fördernews freuen wir uns. Ebenso stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Auswahl an Förderprogrammen handelt und die Entscheidung zur Gewährung einer Förderung beim jeweiligen Fördermittelgeber liegt.
Ihr
Team der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315 - 84028 Landshut
Tel: 0871/88-1620, -1405 und -1406
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.landshut.de
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