Landshut - 25.10.2022) Der Antrag der beiden Stadträte der Fraktion CSU/LM/JL/BfL lautet: „Die Stadtwerke entwickeln ein optimales Modell zugunsten ihrer Kunden für die Weiterreichung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % für Gas- und Fernwärmelieferungen.
Begründung:
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt ab dem 1.10.2022 bis 31.3.2024. Die gesetzliche Begünstigung kommt beim Kunden nur an, wenn der Ablesezeitraum und Abrechnungszeitraum optimal ausgenutzt werden. Dies gilt sowohl bei der Eintritts- als auch bei der Austrittsphase.
So ist es für die Kunden günstig, dass die Ablesung nach dem 30.9.2022 entsprechend dem Stichtagsmodell erfolgt (der ermäßigte Steuersatz greift dann auch für Gasverbräuche davor). Die Stadtwerke werden im Rahmen der Schlussrechnung den gesamten Verbrauch mit 7 % versteuern und damit bisherige Abschlagsrechnungen automatisch korrigieren. Die Stadtwerke haben dies bereits in einer Pressemeldung am 30.9.2022 kurz angekündigt.
Im Rahmen der Austrittsphase ist es für die Kunden günstiger, wenn zum 31.3.2024 eine Ablesung und Abrechnung erfolgt (Zeitscheibenlösung). Die Stadtwerke werden die notwenigen Voraussetzungen schaffen, um den Kunden den ermäßigten Steuersatz im gültigen Rechtsrahmen optimal zu Gute kommen zu lassen.
gez.
Prof. Dr. Thomas Küffner (Ansperchpartner für die Fraktion)
Rudolf Schnur, Vorsitzender (stellvertretend für sämtliche Fraktionsmitglieder)