Landshut - pm (24.11.2022) Ein Dringlichkeitsantrag von Fraktionschef Rudolf Schnur bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2 bei der Sitzung des Umseltsenats am Montag, 28. November. Der Antrag lautet:
1. Falls nach dem Vorliegen des Klimaaktionsplans, im Laufe des Jahres 2023, ein kommunaler Wärmeplan erstellt werden soll, soll auch die Förderung des Bundes von bis zu 90 % in Anspruch genommen werden. Insoweit ist die vorgenannte Entscheidung bzw. die Antragstellung durch die Stadt bis zum 31.12.2023 vorzunehmen.
2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, die derzeit ausgelobten BMWK Fördermittel für investive Maßnahmen zu ermitteln und dem Umweltsenat vor den Haushaltsberatungen mit einer Bewertung darzustellen.
Begründung:
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die novellierte Richtlinie zum 1. November 2022 in Kraft gesetzt. Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Die Richtlinie bietet strategisch-konzeptionelle Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien und die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen.
Darüber hinaus gewährt das BMWK Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser und Mobilität. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenfrei telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie im Rahmen von Veranstaltungen.
Für die Fraktion CSU/LM/JL/BfL:
gez.
Rudolf Schnur, Fraktionsvorsitzender