LANDSHUT. Trotz mehrerer Warnmeldungen der niederbayerischen Polizei kam es wieder zu drei sogenannten "Schockanrufen" mit teils erheblichen Schaden für die Opfer Am Mittwoch, 6.02., erhielt eine 64-jährige Rentnerin aus Landshut einen Anruf. Dabei imitierte ein Unbekannter die Stimme ihres Ehegatten und schilderte einen soeben stattgefundenen Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde.
Zur Schadensregulierung sei eine Zahlung in Höhe von 25.000 Euro zu hinterlegen. Bereits zehn Minuten später kam eine männliche Person, um das Geld abzuholen. Der Unbekannte rief zur Untermauerung seiner Geldforderung einen angeblichen Rechtsanwalt an, der dem Opfer die genaueren Umstände erklärte. Danach wurde von der Rentnerin die Summe von 25.000 Euro übergeben.
Zwei weitere Fälle musste die niederbayerische Polizei am 05.02.2013 im Raum Pocking verzeichnen.
In ersten Fall gab sich der männliche Anrufer als Familienmitglied zu erkennen. Er behauptete, bei einem Unfall verletzt worden zu sein. Da er an der Lippe verletzt wurde und daher sehr undeutlich spreche, wurde der Anruf an einen angeblichen Rechtsanwalt weitergegeben. Dieser gab zu verstehen, dass das angebliche Unfallopfer schwer verletzt wurde und für die anstehende Operation 17.000 Euro benötigt würden. Wenige Minuten später erschien auch hier eine unbekannte männliche Person bei der 75-Jährigen Rentnerin. Diese übergab anschließend 10.000 Euro. Der "Geldabholer" konnte nur vage beschrieben werden. Er ist ca. 170 cm groß, etwa 25 Jahre alt und hatte ein osteuropäisches Aussehen.
Bei einem weiteren Fall wurde ebenfalls eine 62-jährige Pockingerin mit der gleichen Masche angerufen. Nachdem die Frau mehrmals nachfragte, wer am Telefon sei, da sie keinen Sohn habe, wurde der Anruf sofort beendet. Zu einer Geldübergabe ist es in diesem Fall glücklicherweise nicht gekommen.
Die Ermittlungsgruppe "Schock" der Straubinger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu diesen neuerlichen Fällen aufgenommen. Die niederbayerische Polizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich vor gleichgelagerten Geldübergaben warnen. Durch das gezielte Vortäuschen einer Hilfslage sollen die angerufenen "Opfer" emotional unter Druck gesetzt werden.
Geschädigte, die in der oben beschriebenen Weise angerufen und aufgefordert werden, Geld zu übergeben, sollten sich sofort über Notruf 110 bei der Polizei melden.