Für Peter Vorholzer steht fest, dass ihm Schadensersatz zusteht. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (04.03.2021) Rund eine halbe Stunde dauerte am Mittwoch am Landshuter Landgericht die Verhandlung um den Schadensersatz den Festwirt Peter Vorholzer für zwei entgangene Dulten geltend macht. In Summe wird über 250.000 Euro gestritten. Der Anwalt der Stadt Landshut möchte noch Bedenkzeit. Bevor der Rechtsstreit voraussichtlich im Juni weitergeht, werden die Juristen erst mal hin und her schreiben.
Die Stadt stellt sich auf den Standpunkt, nichts zahlen zu müssen. Vorholzer und sein Anwalt sehen das anders.
Alles nahm seinen Anfang im Dultsenat. Nach der Auswertung der Bewerbungen für das große Festzelt zur Bartlmädult 2017 hatte die Verwaltung Peter Vorholzer den Zuschlag als Festwirt erteilt. Er hatte in der Punktematrix die besseren Karten. Doch dann wurden in nicht öffentlicher Sitzung die Punkte neu berechnet. Da ein paar weniger für Vorholzer und dort ein paar mehr für die Mitbewerber Franz Widmann jun. und Helmut Krausler, die am Ende knapp vorne lagen. Bei der Vergabe der Bartlmädult 2018 wiederholte sich das Prozedere.
Peter Vorholzer ließ das nicht auf sich sitzen und zog vor das Verwaltungsgericht in Regensburg. Das entschied im November 2018, dass die Vergabe an Franz Widmann jun. und Helmut Krausler nicht Rechtens war und bestätigte, dass Peter Vorholzer das große Festzelt auf der Grieserwiese hätte bekommen müssen.
Peter Vorholzer hofft, das die gesamte Auseinandersetzung bald ein Ende findet und er auf der nächsten Bartlmädult in Frieden eine Maß Bier trinken kann, ohne mit der Stadt noch im Clinch zu liegen.