Mengkofen - Landkreis Dingolfing - pol (23.04.2021) Eine aufmerksame Spaziergängerin stellte bereits am 09.04. an einem Bachlauf im Gemeindeteil Tunzenberg eine sog. Lebendfalle fest. Nachdem sich am Dienstag, 20.04, ein lebender Biber in der Falle befand, wurde die Polizei Dingolfing eingeschaltet. Die Beamten befreiten das unverletzte, aber sichtlich geschwächte etwa zwei- bis dreijährige Tier aus der Falle und übergaben es in die Obhut des Biberbeauftragten des Landkreises Dingolfing-Landau. - Die Polizeiinspektion Dingolfing hat die weiteren Ermittlungen u. a. wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz aufgenommen, Auch gab es bereits Befragungen von Anwohnern.
Neben der Staatsanwaltschaft Landshut ist das Landesamt für Umweltschutz sowie das Landratsamt Dingolfing-Landau in die Ermittlungen eingebunden.
Die Polizeiinspektion Dingolfing bittet im Zusammenhang mit dem illegalen Aufstellen der Falle um sachdienliche Zeugenhinweise. Wer in der Zeit zwischen 09.04.2021 bis 20.04.2021 Beobachtungen am Bachlauf des Bründlweges gemacht hat, wird gebeten, sich unter der Tel. 08731/3144-0 in Verbindung zu setzen.
Schutz des Bibers
Der Biber ist eine u. a. durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Es ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Er darf auch nicht gestört werden und seine Baue und Dämmen dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. In Konfliktfällen kann einem Fachkundigen, z. B. einem Biberberater, eine Sondererlaubnis durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.