Landshut - pol (30.12.2022) Kurz nach dem Verkaufsstart der Feuerwerkskörper, kam es im Bereich der Landshuter Altstadt zu mehreren Verstößen nach dem Sprengstoffgesetz. In den Abendstunden des 29. Dezember wurden mehrfach Raketen in der Altstadt abgeschossen sowie Böller gezündet. Die festgestellten Personen müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
In diesem Zusammenhang weist die Landshuter Polizei erneut darauf hin, dass das Abbrennen von Pyrotechnik nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt ist. Zudem ist das Abbrennen im Bereich der Altstadt/Neustadt, der Burg Trausnitz sowie in der unmittelbaren Nähe von Altersheimen, Kirchen, Krankenhäusern und anderen brandempfindlichen Gebäuden grundsätzlich nicht erlaubt.