Landshut - pol (15.01.2023) Am Nachmittag des 13. Januar wurde im Rennweg ein Auto beschädigt, das vor einer Garage geparkt war. Am linken Heck war ein Kratzer festzustellen, der auf eine niedrige dreistellige Schadenshöhe geschätzt wird. Der Unfallverursacher verließ ohne seiner Pflicht der Schadensregulierung nachzukommen die Unfallstelle.
Am 13. Januar parkte der Geschädigte sein Fahrzeug in der Zeit von 5 Uhr bis ca. 11:30 Uhr in der Prof.-Schott-Straße in der Münchnerau. Als der Fahrer wieder zu seinem Fahrzeug kam, stellte er einen Schaden an der Front seines Autos fest, der auf einen niedrigen vierstelligen Betrag geschätzt wurde. Da der Unfallverursacher es unterließ den Unfall zu melden, wird wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.