Buch am Erlbach - pol (20.03.2023) Eine Anzeige kassierte am Samstag, 18. März, ein Verkehrsteilnehmerin aus Buch, als sie bei der Polizeiwache erschien und einen Wildunfall vom Freitag, 17. März, um 19:15 Uhr mitteilte. Die 49-Jährige unterließ es zum Unfallzeitpunkt, weder Jagdpächter oder Polizei sofort zu verständigen.
Sinn der Vorschrift ist es u. a., dem Tier unnötiges Leid zu ersparen. In diesem Fall wurde das Reh angefahren, konnte aber noch davonlaufen. Deshalb der Hinweis, immer sofort die Polizei oder den Jagdpächter verständigen.