Landshut - pm (17.09.2023) Anklage wegen Hanftee und Hanf-Öl mit geringem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt: Die Landshuter Justiz ignoriert nach Ansicht des Cannabis-Verbandes Bayern (CVB) die gesellschaftlichen Realitäten um die Cannabis-Legalisierung und den Beschluss der Bundesregierung zum neuen Cannabis-Gesetz (CanG). Ein 58-jähriger Geschäftsführer muss sich wegen Drogenhandel nach §29 Abs. 1, Ziff. 1 verantworten.
„Die bayerischen Ermittler und die Justiz sind als Geisterfahrer unterwegs“, sagt Wenzel Cerveny, CVB-Vorsitzender und Gründer einer Hanf-Handelskette. Az 01/Ls505 Js37366/20
Nach einer Razzia im Februar 2021 im Landshuter Hanfladen in der Theaterstraße 61 gibt es jetzt ein gerichtliches Nachspiel: Jiri. C. (58), Geschäftsführer des Ladens, muss sich am kommenden Montag, 18. September, um 13.30 Uhr vor dem Amtsgericht Landshut (EG Sitzungssaal 2) verantworteten. Der aus Prag stammende Mann ist wegen eines Vergehens nach § 29 Abs. 1 Ziff. BtMG angeklagt.
Hanfaktivist Wenzel Cerveny wirft den Ermittlungsbehörden Schikane und Verschwendung von Steuermitteln vor. Bei den beschlagnahmten Hanfteeblüten im Wert von 1.000 Euro pro Laden handle es sich um Importware, die auf Basis von in der EU-zugelassenen Hanfsorten aufbereitet worden sei. Deren Gehalt an der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) überschreite nie den erlaubten Grenzwert von 0,2 Prozent, so Wenzel Cerveny.