Regensburg. Passau. Landshut. Deggendorf. Pfarrkirchen. - Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Zuschuss- bzw. Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage bis zum Ende des Wintersemesters, d.h. bis zum 31. März 2021, wieder ein. Studierende, die sich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, können unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Monat stellen.
Für jeden Monat muss ein eigener Antrag innerhalb des jeweiligen Monats gestellt werden. Besteht eine pandemiebedingte Notlage im November bleiben nur noch wenige Tage für die Antragstellung.
Das Studentenwerk ruft die Studierenden der Universität Regensburg, der OTH Regensburg, der Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg, der Universität Passau, der Hochschule Landshut und TH Deggendorf auf, noch bis zum 30. November 2020 den November-Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen, denn ab 1. Dezember ist keine rückwirkende Antragstellung für November mehr möglich.
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, dem Dachverband, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt: „Erneut stehen die Studenten- und Studierendenwerke bereit, um Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen – auch wenn der Beginn eines Wintersemesters für die BAföG-Ämter und viele weitere Arbeitsbereiche der Studentenwerke Hochkonjunktur bedeutet und ihre Arbeitskapazitäten voll beansprucht. Aber sie wollen und können helfen. Gerade in dieser Pandemie zeigt sich, wie systemrelevant die Studenten- und Studierendenwerke sind, und wie ernst sie ihren staatlichen Sozialauftrag nehmen, die Studierenden zu fördern.“
Weitere Formen der Studienfinanzierung – zinsfreier Kfw-Studienkredit und BAföG
Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingter Notlage. Weitere Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet er Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Schon im Frühjahr wurde der Berechtigtenkreis des KfW-Studienkredits bis zum 31. März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – in Anspruch nehmen. Die Zinsvergünstigung wird nun bis Jahresende 2021 verlängert.
Weitere Informationen zum Kfw-Studienkredit: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe. Beide von der Bundesregierung eingesetzten Säulen der Überbrückungshilfe – finanzieller Zuschuss und zinsfreier Kfw-Studienkredit – sind kurzfristig angelegt und ersetzen keine dauerhafte Studienfinanzierung.
Das BAföG bleibt weiterhin das zentrale Instrument zur finanziellen Unterstützung für Studierende. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, aber bisher noch keine Leistungen nach dem BAföG beantragt hat, sollte unbedingt einen BAföG-Antrag stellen. Insbesondere wenn eigenes Einkommen oder das Einkommen von Eltern wegen der Corona-Pandemie geringer geworden oder ganz entfallen ist, lohnt sich die Antragstellung verbunden mit einem Aktualisierungsantrag bezogen auf das elterliche Einkommen.
Weitere Informationen zum BAföG: www.stwno.de/de/finanzierung/bafoeg
Den BAföG-Antrag online stellen: www.bafoeg-bayern.de
Hintergrund zur Überbrückungshilfe der Bundesregierung:
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab
November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist bei der Überbrückungshilfe für die Studierenden folgender Hochschulen zuständig:
Universität Regensburg
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg
Universität Passau
Hochschule Landshut
Technische Hochschule Deggendorf inklusive European Campus Rottal-Inn in Pfarrkirchen
Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden des TUM Campus Straubing ist aufgrund des Hauptsitzes der Hochschule in München das Studentenwerk München zuständig.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren.
Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Die Anträge können ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20. November 2020 wieder möglich.