Stadt und Landkreis Landshut - pm (11.04.2022) Der Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert: Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen. Um dies auch für Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, müsste der Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld offen, inklusiv und auch für alle gleichermaßen zugänglich sein.
Dies erfordert beispielsweise barrierefreie Arbeits- und Ausbildungsstätten, um nicht wegen einer Behinderung von vornherein auf bestimmte Optionen beschränkt zu werden.
Doch in der Realität ist dieses Ziel leider noch nicht erreicht. Die Zahl der Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen ist zwar in den letzten Jahren gestiegen, doch es gibt immer noch genügend Betriebe, die keinen einzigen behinderten Mitarbeiter beschäftigen. Laut Statistik ist die Erwerbsquote unter den behinderten Menschen weiterhin deutlich geringer und ihre Arbeitslosenquote ebenso wie der Anteil der Langzeitarbeitslosen deutlich höher.
Deshalb widmeten sich die Teilnehmer beim Treffen des Netzwerks Inklusion für die Region Landshut dem Thema „Inklusion und Arbeit“.
Sie verschafften sich einen Einblick, welche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten es für Menschen mit Behinderung in der Region gibt, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.
Online-Mentoring-Programm
Kaija Landsberg, Mitglied der Geschäftsführung der Stiftung MyHandicap gGmbH, stellte das neue Online-Mentoring-Programm zum Jobeinstieg vor, welches vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie von der Beisheim Stiftung gefördert wird und deshalb für die Nutzer kostenlos zur Verfügung steht. Ziel des Programmes sei, Menschen mit Behinderungen durch Mentoren aus der Wirtschaft innerhalb von fünf Online-Treffen bei der Arbeitssuche und Bewerbungsphase zu unterstützen. Mehr Informationen zum Mentoring Programm sind auf der Homepage unter https://www.enableme.de/de/angebote/online-mentoring zu finden.
Aufgaben von Schwerbehindertenvertretungen
Größere Unternehmen mit mehr als fünf schwerbehinderten Mitarbeitern sind verpflichtet, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen, die die Interessen von ebendiesen Beschäftigten vertritt. Über die gesetzlichen Vorgaben, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die vielfältigen Aufgaben, berichtete Monika Huber, von der Schwerbehindertenvertretung der Stadt Landshut. Schwerbehindertenvertretungen sind beispielweise bei Vorstellungsgesprächen anwesend, nehmen Beschwerden oder Anregungen von schwerbehinderten Beschäftigten entgegen und sorgen dafür, dass Verpflichtungen der Arbeitsgeber einhalten werden. „Ich habe immer ein offenes Ohr für die Kolleginnen und Kollegin und stehe gerne für Fragen zur Verfügung“, sprach Huber über ihre Aufgabe.
Integrationsfachdienst
Als drittes und weiteres wichtiges Angebot zum Thema „Arbeit und Inklusion“ stellte Christine Brummer den Integrationsfachdienst vor. Diese Initiative kann grundsätzlich hinzugezogen werden, wenn es um Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geht. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Begleitung in der Wiedereingliederung oder während der Einarbeitung, sowie jederzeit bei auftretenden Problemen im bestehenden Arbeitsverhältnis sowie die psychosoziale Unterstützung und Krisenintervention bei Problemen im Arbeitsbereich.
Vielfältiges Angebotsspektrum
Grundsätzlich existieren es sehr viele verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote im Bereich Arbeit. Die Teilnehmer des Netzwerktreffens konnten deshalb nur einen kleinen Einblick in diesen Bereich bekommen. „Leider sind viele Angebote oder Beratungsstellen wenig bekannt, weil der Markt einfach auch sehr unübersichtlich ist. Einige Arbeitgeber, aber auch Menschen mit Behinderungen selbst wissen teilweise nicht, wohin sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können“, resümierte die Lankreis-Behindertenbeauftragte Linda Pilz während der Veranstaltung. Sie empfiehlt daher sich bei Problemen oder Fragen unbedingt bei den bekannten Stellen zu melden. Selbst, wenn man dort nicht richtig sei, könnten diese mit Sicherheit an die entsprechenden Stellen verweisen und Kontakt herstellen.
Netzwerk offen für alle
Die Netzwerktreffen sind offen für alle Interessierten. „Alle Menschen, die sich für Inklusion in der Region einsetzen möchten, sind herzlich willkommen. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen genauso wie Hör- oder Sehbeeinträchtigte oder Menschen mit Lernschwierigkeiten“ betont Linda Pilz, Behindertenbeauftragte des Landkreises Landshut.
Die Treffen finden im Wechsel zwischen Online- und Präsenzveranstaltungen statt, damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auch die Gelegenheit haben, sich einzubringen. Zudem werden die Treffen von Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen begleitet.
Der Termin für das nächste Netzwerktreffen steht bereits fest. Am 11. Mai 2022 von 16.30 bis 18.30 Uhr findet ein Netzwerktreffen zum Thema Mobilität statt. Interessierte können sich unter 0871 408-2118 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! weiter informieren oder für die Veranstaltung anmelden.
Bildnachweis: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de