Wörth - pm (18.06.2019). Das Landratsamt Landshut hat der Recycling-Firma Iwan Koslow GmbH&Co.KG (Wörth an der Isar), bei der in der Nacht vom 3. auf 4. Juni ein Großbrand ausgebrochen war, heute (Dienstag, 18. Juni) eine Teilfreigabe des Betriebs ab dem morgigen Mittwoch erteilt. Die Rücknahme des Entzugs der Betriebsgenehmigung ist mit einer Reihe von strengen Auflagen verbunden, die das Unternehmen zu einem Teil sofort, zu anderen Teil so schnell wie möglich zu erfüllen hat.
Wie Landrat Peter Dreier, der dabei stets Kontakt zum Wörther Bürgermeister Stefan Scheibenzuber hält, am Dienstag betonte, ist auch eine zuverlässige Überwachung der Maßnahmen nicht nur, aber vor allem durch das Landratsamt gewährleistet.
Das Auflagen-Bündel steht im Zeichen einer wirksamen Brandschutz-Vorsorge. Ab sofort hat die Recycling-Firma zu gewährleisten, dass die Erstbehandlung (Schadstoff-Entfrachtung und Behandlung durch Schredder) sämtlichen Materials, das angeliefert wird, täglich bis Arbeitsschluss abgeschlossen ist. „Damit muss gewährleistet sein, dass keine Brandlast über Nacht und über Wochenenden auf dem Gelände des Unternehmens unbeaufsichtigt liegen bleibt“, unterstreicht Landrat Peter Dreier.
Der Landrat hat heute – Dienstag – unter anderem einen Bericht von Mitarbeitern des Landratsamts über eine interne Schulung der Recycling-Firma unter Aufsicht der Behörde entgegengenommen. Das Landratsamt verlangt von der Firma bis zum 1. November diesen Jahres die Fertigstellung von mehreren massiven Mauern mit einer Höhe von 13 Metern, die als Trennwände zwischen einzelnen Haufen der diversen Abfallsorten hochgezogen werden. Die Abfallhaufen dürfen dabei nicht höher als fünf Meter unter Oberkante der Wände aufgerichtet werden. Wie wiederholt berichtet, hat eine solche massive Trennmauer in der Brandnacht eine nochmalige Ausweitung des Großfeuers verhindert.
In Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Wörth an der Isar sind zudem in den nächsten Wochen geeignete Schaum-Löschmittel in ausreichender Menge auf dem Firmengelände zu lagern. In der Brandnacht waren bekanntlich rund 25.000 Liter Schaum-Löschmittel zum Einsatz gekommen – sowie rund drei Millionen Liter
Löschwasser.
Um die Löschwasser-Versorgung unter allen Umständen so sicher wie möglich zu gestalten, verpflichtet das Landratsamt das Recycling-Unternehmen dazu, ebenfalls in den nächsten Wochen zwei auf dem Firmengelände bereits errichtete Brunnen „zu ertüchtigen“: Das heißt konkret, dass die Firma in Zusammenarbeit mit einem Brandschutz-Gutachter und in Kontakt mit dem zuständigen Sachgebiet des Landratsamts die Brunnen so nach einer DIN-Norm auszustatten hat, dass Feuerwehren ihre Schläuche problemlos anschließen können.
Das Landratsamt verlangt des weiteren, dass innerhalb eines Monats ein Betriebsfunk und Rundumleuchten eingerichtet werden, die bei einem Brand warnen. So schnell dies möglich ist, sind darüber hinaus sämtliche Risiko-Bereiche des Firmengeländes mit Notruf-Telefonen auszustatten, die direkt auf die Integrierte Leitstelle (ILS) aufgeschaltet sind.
Der Brandvorsorge dienen insbesondere auch andere wichtige Festlegungen in Bezug auf die Mengen an Material, die angeliefert werden dürfen. Ab sofort sind für die verschiedenen Abfallsorten wie Elektro-Schrott und Mischschrott bestimmte Höchstmengen vorgeschrieben.
Für den Fall, dass es zu Störungen oder Defekten der Schredder-Anlage des Unternehmens kommt, hat das Landratsamt eine ganze Reihe von zusätzlichen Auflagen festgelegt. So sind zum Beispiel für diesen Fall Altautos in das Landshuter Werk der Firma zurückzubringen, wo auch jetzt bereits die sogenannte Trockenlegung der Pkws erfolgt.
Inzwischen sind verschiedene Prüfberichte über Boden- und Fruchtproben im Landratsamt eingegangen. So hat die international renommierte Firma Agrolab (Hauptsitz: Bruckberg) Untersuchungsergebnisse von ersten Bodenproben übermittelt. Der Leiter des Gesundheitsamts am Landratsamt Landshut, Privatdozent Dr. habil. Heribert Stich, stellt dazu fest, dass „bei den Feststoffen die absoluten Konzentrationsangaben der Feststoffe Arsen, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink über den Bestimmungsgrenzen, ebenso vereinzelte polychlorierte Dibenzo-Dioxine und –furane“ liegen.
Diese „Überschreitungen“ seien in Anbetracht des Großbrandes nicht verwunderlich und nicht besorgniserregend: „In der Gesamtsicht kann aus humanmedizinischer Sicht festgestellt werden, dass nach den vorliegenden Probe-Ergebnissen keine (unmittelbare) Gesundheitsgefährdung für die Menschen bestand.“ Auch Proben von Kirschen und Erdbeeren aus dem Lehr- und Beispielsbetrieb des Bezirks Niederbayern aus Deutenkofen (Gemeinde Adlkofen), die Lebensmittel-Überwachungsmitarbeiter des Landratsamt genommen haben, sind laut der Beurteilung von Fachleuten des Landesamts für Umweltschutz (LfU) als „unauffällig“
beurteilt worden.