Landshut - pm (20.05.2021) Die Stadt Landshut appelliert an Spaziergänger, keine Blumen in den städtischen Anlagen sowie im Naturschutzgebiet zu pflücken. Insbesondere die in den vergangenen Jahren vermehrt angesäten Blumenwiesen verlocken natürlich die Passanten, einen Blumenstrauß mitzunehmen.
Da diese Praxis jedoch durch den starken Besucherandrang überhandnimmt, ist zu befürchten, dass die Wiesen nachhaltig in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, weil sich die Blumen nicht mehr selbst aussäen können.
Leider ist zu beobachten, dass sogar seltene, geschützte Pflanzen, wie sie beispielsweise im Hofgarten und im
Naturschutzgebiet vorkommen, gepflückt werden. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die städtische Sicherheitssatzung dar, wonach das Blumenpflücken in Parks und Grünanlagen generell nicht erlaubt ist, sondern ist auch nach dem Naturschutzgesetz verboten und kann mit Geldbuße belegt werden.
Während man an den Blumen in der Vase nur ein sehr kurzes Vergnügen hat, stellen sie an ihrem natürlichen Standort eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten dar – und auch der nächste Besucher möchte sich an dem Anblick erfreuen.