v. l.: ÖDP-Stadtrat Stefan Dr. Müller-Kroehling mit Mitgliedern vom Umweltausschuss der Stadtkirche Landshut und Interessierten am Parkplatz in der Ochsenau
Landshut - pm (14.10.2021) Kürzlich trafen sich Mitglieder des Umweltausschusses der Stadtkirche Landshut und mit Dr. Stefan Müller-Kroehling in der Ochsenau zu einem informativen Rundgang. Der ÖDP-Stadtrat und Naturschutzfachmann berichtete vom überregionalen Wert des Areals auf dem ehemaligen Standortübungsplatz der Bundeswehr und den Gründen, warum diese Fläche geschützt sei und keinesfalls einer Bebauung zugeführt werden dürfe.
Das Areal weist eine große Zahl Bayern- und Deutschlandweit gefährdeter Tier-, Pilz- und Pflanzenarten auf, darunter mehr als ein Dutzend Arten, die in Bayern vom Aussterben bedroht sind. Manche der hier noch vorkommenden Arten haben hier ihr einziges Vorkommen südlich der Donau, zwei Steppenbewohner sogar ihr einziges Vorkommen in ganz Deutschland. Für den Naturschutzexperten, der auch zweiter Vorsitzender des Naturwissenschaftlichen Vereins Landshut (NVL) ist, stellt das Areal aufgrund dieser Artausstattung eine echte Arche Noah der früheren Lebensräume des Isartals dar.
Eine Zerstörung der 20 wertvollsten Hektar und vollständige Veränderung des Gebietscharakters der „Panzerwiese“ oder „Kleinen Puszta“ sei keinesfalls ausgleichbar, erläuterte der Referent. Die Fläche sei auch unter den Kalkmagerrasen-Schutzgebieten im Unteren Isartal durch ihre Bodenbeschaffenheit und ihre Größe und die lange Habitattradition einmalig.
„So etwas aktiv durch eine Kommune und somit durch die öffentliche Hand zu zerstören, obwohl noch über 400 Hektar alternative Fläche für eine Bebauung allein im Landshuter Osten bestehen“, sei ein „glasklarer Verstoß gegen Artikel 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes.“, so die weiteren Aussagen des Fachmanns.
Dies beweise auch, dass die Kommunen mit solchen Entscheidungen oftmals überfordert seien, und der Gesetzgeber speziell die Kreisfreien Städte hier „in einer sehr problematischen Dreifach-Rolle platziert habe“: zugleich Flächeneigentümer, Stadtplaner und auch Genehmigungsbehörde. „Dass damit der Bock zum Gärtner gemacht ist, ist noch untertrieben“, erläuterte der Müller - Kroehling. Viele Kommunen erkennen den Wert ihrer besonders wertvollen Flächen nicht. „Leider legen oftmals Nichtfachleute die Zukunft solcher Flächen fest, bevor die Fachstellen eingeschaltet werden.“ Und diese seien dann zudem weisungsgebunden.
Im Fall der Ochsenau sei dies noch dadurch „auf die Spitze getrieben worden“, so der Referent, dass man sich einer „trickreichen Rochade mit sehr geschickter Argumentationslinie „bediente: Als die Stadt vor etwa zehn Jahren Gefahr lief, ihren Haushalt nicht genehmigt zu bekommen, wurde die Fläche an die Heiliggeist-Spitalstiftung als 100 % Tochter der Stadt verkauft, damals zu Bauerwartungsland-Preisen, um die Stadt wieder liquide zu machen.
Dieser Trick unterlief die Sperrfrist der Bundesrepublik für eine Bauland-Verwertung der fast geschenkt erhaltenen Fläche vor Ablauf von 20 Jahren, was vertragsrechtlich vermutlich nicht einmal statthaft gewesen sei, so der Referent. Zudem argumentiere man jetzt obendrein so, dass die Stiftung ja das Geld aus dem Baulandverkauf dringend brauche, um die beiden Altenheime zu sanieren, obwohl dieser Deal ja nur gemacht wurde, um der Stadt aus einer Patsche zu helfen.
Dann erläuterte Müller-Kroehling, warum die Stadt Landshut im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung gegen eine Reihe von Naturschutzgesetzen sowohl von Bund, Land und EU verstoße. Das Areal sei durch §30 und §44 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt. Selbst ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro sei zu dem Schluss gekommen, dass die Zerstörung der Fläche nicht durchgeführt werden sollte, weil sie zu wertvoll sei und allein, dass sei höchst ungewöhnlich. Die Stadt ignoriere aber weiterhin sämtliche einschlägigen Paragraphen, Befunde und Fachstandards wie beispielsweise auch das vorliegende Bodengutachten und begründe dies „von Argumenten und Fakten unbeeindruckt“ mit der landauf-landab gängigen „Ausgleichs-Leier“, wie es Müller - Kroehling nannte. „Alles ist ausgleichbar“.
Der Naturschutzfachmann erläuterte am Schluss den Teilnehmern noch, welche rechtlichen Schritte NVL und LBV (Landesbund für Vogelschutz) aktuell in die Wege geleitet haben, damit es zu dieser „rechtswidrigen Zerstörung nie kommen werde.“