Die landshuter mitte (LM) lehnt eine Belastung der Landshuter Sportvereine mit Hallengebühren oder anderen Gebühren ab. „Für viele Vereine sind die angedachten Gebühren eine nicht zu stemmende Belastung", betont Prof. Dr. Thomas Küffner, der Vorsitzende der LM-Stadtratsfraktion, hier im Bild mit Prof. Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner, 1. Vorsitzende der Turngemeinde.
Immerhin der mit Abstand größte Landshuter Sportverein (5.600 Mitglieder). Küffner weist darauf hin, dass vor allem der Jugendbereich darunter leiden werde.
In diesem Bereich seien die Vereine bereits heute unterfinanziert, da die Mitgliedsbeiträge für Schüler und Jugendliche bei keinem Verein die Kosten deckten. Auch sein Kollege, Stadtrat Hans-Peter Summer, hält es für ein falsches Signal, wenn diese wichtige freiwillige Jugendarbeit durch die Stadt erschwert werde. Das sei Sparen am falschen Ende. LM-Stadträtin Prof. Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner unterstützt ihn und weist darauf hin, dass Vereine der soziale Kit der Gesellschaft seien. Daher dürften solche Themen nicht im Hauruck-Verfahren angegangen werden, sagt auch Stadträtin Dr. Maria E. Fick.
Küffner: Nicht alle Vereine zahlen Pacht an die Stadt
Küffner macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Finanzierung der Landshuter Sportvereine sehr unterschiedlich ausgestaltet sei. Es gebe hier keine einheitliche Linie und oft auch Querfinanzierungen, die nirgends auftauchten. Es sollte daher zunächst mal die grundsätzliche Förderung der Landshuter Sportvereine einheitlich geregelt werden. Das würde gleiche Strukturen schaffen und auch mehr Planungssicherheit für die Stadt bringen. Die Landshuter Mitte fordert daher eine Gegenüberstellung der Pachtzahlungen von Vereinen an die Stadt, wenn die Vereinsgebäude städtische Immobilien seien, die Darlegung von möglichen Zuschüssen direkter und indirekter Art sowie eine Auskunft, gerne im nichtöffentlichen Teil, welche Vereine seit wie vielen Jahren diese Pachtzahlungen nicht erbracht hätten. Die Fraktion hat dazu am heutigen Mittwoch, im Vorfeld der morgigen Sportsenatssitzung, einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag gestellt.
Küffner weist zudem auf einen steuerlichen Aspekt hin: Nach einer Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts (Bundesfinanzhofs) unterliegen die Mietentgelte für die Überlassung von Sportanlagen an Vereine der Mehrwertsteuer. Es stelle sich, so Küffner, daher schon die Frage, ob es wirklich notwendig sei, auch noch den Bund und das Land mitzufinanzieren.