Landshut (24.10.2016) Drei Varianten einer Umfahrung von Landshut werden in ein Raumordnungsverfahren eingebracht. Noch in diesem Jahr soll das Staatliche Bauamt Landshut den entsprechenden Antrag bei der Regierung von Niederbayern stellen. Dies ist das Ergebnis des 4. Dialogforums, das heute in Landshut stattfand.
Alle drei Trassenvarianten beginnen am Fernstraßenknoten A92/B15neu in Ohu, umgehen Landshut in weitem Bogen im Osten und werden an die B 299 und die B15 alt angebunden. Beim vorangegangenen Dialogforum im Mai 2016 war man übereingekommen, dass diese drei verbliebenen Varianten vertieft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr und Raumstruktur untersucht werden sollen. Die drei Trassenkorridore wurden in den letzten Monaten intensiv untersucht. So wurde die Tier-und Pflanzenwelt vor Ort durch speziell geschulte Biologen erhoben. Ferner wurden die verkehrlichen Folgewirkungen, die Auswirkungen auf die Siedlungs- und Erholungsflächen, das Landschaftsbild sowie der Flächenverbrauch untersucht.
Am heutigen Montag hat das vierte Dialogforum für die Ost-Süd- Umfahrung Landshut im Großen Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern stattgefunden. Die Mitglieder des Dialogforums, Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Verbänden waren zusammengekommen, um darüber zu diskutieren, wie es mit der Umfahrung von Landshut weitergehen soll. Dazu eingeladen hatten Landrat Peter Dreier, Oberbürgermeister Hans Rampf sowie Karl Wiebel, der Chef der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Moderiert wurde die knapp dreistündige Sitzung wieder von dem Münchner Rechtsanwalt und Mediator Markus Michalka.
Oberbürgermeister Hans Rampf betonte in seiner Begrüßung die gemeinsame Anstrengung von Stadt und Landkreis. Verursacht würden die Landshuter Verkehrsprobleme von Verkehrsteilnehmern aus Stadt und Land. “Stadt und Landkreis können diese Probleme nur gemeinsam lösen; und wir werden sie auch lösen, davon bin ich überzeugt“, so Rampf. Die Lasten der Umfahrung müssten so gerecht wie möglich aufgeteilt werden und dort wo es unvermeidliche Härten gebe, müssen geeignete technische Lösungen her. Hier legte Landrat Peter Dreier nach: “Die B 15neu sollte im Ortsbereich Ohu mit einem Deckel versehen werden.“ Er könne nicht nachvollziehen warum 80 Millionen Euro für eine Tieflage der B15 neu ausgegeben werden und die paar Millionen, die für einen Deckel notwendig wären, nicht aufgebracht werden könnten. Mit Mehrkosten von nur 10 Prozent könnte der Nutzen dieser Maßnahme vervielfacht werden. Dafür wollen Peter Dreier und Hans Rampf weiter kämpfen.
Karl Wiebel stellte in seinem Eingangsstatement klar, dass mit einer vorrangigen Einstufung der Umfahrung Landshut in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen zu rechnen ist. Der entsprechende Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages wird derzeit beraten. Die Fortsetzung der B 15 neu in Richtung Rosenheim werde voraussichtlich nachrangig eingestuft.
Baudirektor Manfred Dreier vom Staatlichen Bauamt Landshut erläuterte die weiteren Schritte zur Realisierung. Angesichts der geringen Unterschiede zwischen den drei Varianten empfahl er, alle drei in einem Raumordnungsverfahren im Hinblick auf ihre Raumverträglichkeit überprüfen zu lassen. Dieses Verfahren umfasst eine Anhörung der verschiedenen Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Gemeinden. Es wird mit einer sogenannten landesplanerischen Beurteilung durch die Regierung von Niederbayern abgeschlossen. Diese beinhaltet, ob und gegebenenfalls unter welchen Auflagen die Varianten raumverträglich sind. Solche Auflagen werde es wohl für die Querung der Isarhangleite und die Querung des Isartales geben.
Das hätten die Vorgespräche mit den Fachstellen gezeigt. Das Bauamt habe daher als Alternative zu dem bislang vorgesehenen Straßendamm zum Aufstieg aus dem Isartal eine weitgespannte Talbrücke vorgeschlagen. Damit könne der Talraum besser offengehalten werden und das FFH-Gebiet an der Hangleite am besten geschont werden.
Im Anschluss nahm der Münchner Verkehrsgutachter Prof. Dr. Harald Kurzak Stellung zu den wichtigsten Knotenpunkten und zu den Auswirkungen der Umfahrung auf das nachgeordnete Straßennetz. Er hat dazu die Verkehrsbelastungen auf allen nachgeordneten Straßen prognostiziert und zwar auch für alle Zwischenzustände, die sich bei abschnittsweiser Realisierung ergeben. Im Ergebnis konnte der Experte Entwarnung geben, da der Ausbau und die Netzergänzungen so geplant sind, dass es im nachgeordneten Straßennetz weitgehend nur zu geringen Verkehrszunahmen kommt, es werden zum Teil sogar Entlastungen erreicht. Lediglich die B 299 zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg sollte zusätzlich ertüchtigt werden.
Denkbar wären hier Überholfahrstreifen und ein höhenfreier Ausbau des Knotens am westlichen Ortseingang von Vilsbiburg. Anschließend fasste Landschaftsarchitekt Andreas Pöllinger vom Ingenieurbüro Dr. Schober aus Freising die vorläufigen Ergebnisse einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsstudie zusammen. In dieser Studie werden alle drei Varianten nach 15 Hauptkriterien untersucht und bewertet. Dabei traten durchaus erhebliche Unterschiede bei einzelnen Kriterien zutage. “Die untersuchten Planungsfälle weisen in Bezug auf die Anzahl der jeweiligen Vor-und Nachteile aber keine großen Unterschiede auf“, so Pöllinger, “beim Gesamtergebnis liegen die drei Varianten relativ nahe beieinander“.
Als Empfehlung schlug er vor, die Variante 1b bevorzugt weiterzuverfolgen, da sie bei den untersuchten Schutzgütern der Umweltbelange die geringsten Beeinträchtigungen mit sich bringt und zugleich auch bei der Verbesserung der regionalen Verkehrsverhältnisse am besten abschneidet.
Zur Einleitung der Diskussionsrunde, bei der alle Teilnehmer zu Wort kamen, stellte Ministerialdirigent Karl Wiebel dar, dass in einem Raumordnungsverfahren alle drei jetzt im Detail untersuchten Varianten geprüft werden sollen. Für keine der Variante gebe es ein Ausschlusskriterium und die Herausforderungen für das bestehende Straßennetz sind bei allen Trassenführungen lösbar.
Die Bürgermeister der durch die jeweiligen Varianten betroffenen Gemeinden sprachen sich dafür aus, ihre kommunalen Interessen bei der Trassenwahl zu berücksichtigen. Besonders eine Durchschneidung von Gemeinde- und Siedlungsgebieten sei in jedem Fall zu vermeiden. Als besonders problematisch wurde von Bürgermeisterin Katharina Rottenwallner die mögliche Durchschneidung der Ortsteile von Altfraunhofen durch die Variante 1 b gesehen. Hier müsse man laut Baudirektor Manfred Dreier bei der weiteren Detailplanung mit den betroffenen Gemeinden im Gespräch bleiben, um mit den Beteiligten vor Ort tragfähige Lösungen zu finden. Für den Bund Naturschutz und die Initiative „Stopp B 15neu“ bringt keine der genannten Varianten die nötige Entlastungswirkung für die Stadt Landshut. Die Variante 1b mit vierstreifigem Ausbau der B 299 bis Geisenhausen und einer weiteren Ertüchtigung bis Vilsbiburg sahen die meisten Teilnehmer des Dialogforums als tragfähige Lösung an, da dadurch der Verkehr effektiv an Landshut vorbei geführt werden kann und zugleich ein nötiger Ausbau der B 299 in Angriff genommen werden kann.
Landrat Peter Dreier betonte abschließend, dass jede der Varianten natürlich Betroffenheiten bei einzelnen Gemeinden auslöse, aber man dennoch im Interesse der gesamten Region eine tragfähige und möglichst schonende Lösung finden müsse. Dabei werde man sich zunächst dafür einsetzen, die Lärmbelastung in Ohu durch eine Einhausung so gering wie möglich halten.
“Wir müssen nun Nägel mit Köpfen machen, damit die möglicherweise betroffenen Menschen wissen, wie sie dran sind und wieder planen können“. Er sah besondere Vorteile in der Variante 1b. Durch die teilweise Trassenbündelung mit der bestehende B 299 würden die Eingriffe und Zerschneidungen minimiert. “Die Region erhält mit dieser Lösung zusätzlich einen vierstreifigen Ausbau der B 299 zwischen Geisenhausen und Landshut, den wir sonst nie bekommen würden“, so Dreier. Pendler und Wirtschaft würden davon erheblich profitieren. Die Wirtschaftsstandorte Vilsbiburg und Geisenhausen würden deutlich aufgewertet. An die Gemeinden Geisenhausen und Altfraunhofen appellierte er, sich im Raumordnungsverfahren einzubringen, um kompromissfähige Lösungen zu finden.