Landshut (04.05.2017) Die Offenhaltung von Verkaufsstellen im Innenstadtbereich, in denen Gegenstände zum sofortigen Ge- und Verbrauch und/oder Verzehr, wie beispielsweise Lebensmittel, Filme, Fotomaterial, Postkarten oder charakteristische Andenken angeboten werden, ist an den vier Festsonntagen (2., 9., 16. und 23. Juli) der „Landshuter Hochzeit 1475“ nur mit einer Bewilligung der Regierung von Niederbayern möglich.
Damit diese nicht jedes betroffene Ladengeschäft selbst beantragen muss, wird die Bewilligung von der Stadt Landshut stellvertretend für die einzelnen Ladengeschäfte bei der Regierung beantragt.
Ladengeschäfte der oben genannten Branchen, die an den Festsonntagen zwischen 10 und 17 Uhr offen halten wollen, müssen dies bis spätestens Mittwoch, 24. Mai, bei der Stadt Landshut, Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, 84026 Landshut schriftlich beantragen. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Die Anträge können auf der Internetseite der Stadt Landshut im Bereich „Download – Formulare – Ordnung und Umwelt – Formulare Landshuter Hochzeit“ heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es beim Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Ansprechpartner Martin Herzog, unter Telefon