(08.05.2017) MdL Hubert Aiwanger nahm den Tag der Hebamme zum Anlass, mit Johanna Degenbeck in Vilsbiburg über das geplante Abrechnungssystem der Krankenkassen für freiberufliche Hebammen und die daraus resultierenden Folgen zu sprechen. Die freiberufliche Hebamme bedankte sich bei MdL Aiwanger ausdrücklich auch im Namen ihrer Kolleginnen für seine Unterstützung ihres Berufsstandes. Im neuen Abrechnungssystem will der GKV-Spitzenverband Beleghebammen, die in einem Dienst- oder Schichtsystem an Krankenhäusern tätig sind, in ihrer Leistungsmenge reglementieren.
Sie dürften dann nur mehr die Betreuung zweier Frauen gleichzeitig abrechnen, unabhängig davon, in welcher Phase der Geburt sie stehen. Eine Folge daraus wäre, eine dritte Geburtsbetreuung oder eine Hilfeleistung bei Beschwerden einer anderen Frau wäre für die Hebamme nicht mehr mit den Krankenkassen abrechenbar.
Dazu sagt Landtagsabgeordneter Aiwanger: „Viele Beleghebammen fürchten durch diese geplante Abrechnungsänderung eine Schlechterstellung. Das darf keinesfalls passieren“.
Wie Johanna Degenbeck beim Gespräch mit MdL Aiwanger betont, sei die Anzahl der Hebammen in den letzten Jahren besorgniserregend gesunken. „Jede Woche müssen wir in unserer Praxis in Taufkirchen durchschnittlich zwei Frauen absagen, weil unsere Kapazitäten restlos ausgefüllt sind. In Vilsbiburg findet man die gleiche Situation vor“.
Vor kurzem wurde dort einer Frau abgewiesen, die sich bereits in der 14. Woche ihrer Schwangerschaft um eine Hebamme für die Vorsorge, Geburtsunterstützung und Nachsorge bemüht hatte. Und dies sei kein Einzelfall, so Degenbeck weiter. Während noch vor wenigen Jahren die Hebammenschulen ihre Bewerberinnenzahl durch strenge Auswahlverfahren eingrenzen mussten, finden sie heutzutage nur mehr wenige Schülerinnen. Diese praktizieren dann einige wenige Jahre, berichtet die erfahrene Hebamme Degenbeck, geben aber dann aus finanziellen Gründen diesen Beruf auf. Viele ihrer Kolleginnen stehen aus Arbeitsüberlastung auch vor einem drohenden „Burn-out“. Die Versorgung der Frauen vor, während und nach der Geburt sei in naher Zukunft nicht mehr gesichert, obwohl laut Gesetz die Anwesenheit einer Hebamme bei der Geburt Pflicht sei, warnt Degenbeck weiter.
MdL Aiwanger fordert in diesem Zusammenhang eine Revidierung der geplanten Einschränkungen beim Abrechnungssystem für freiberufliche Hebammen und vor allem eine bessere Bezahlung ihrer Leistungen. Auch wenn der GKVSpitzenverband eine 30prozentige Vergütungssteigerung in Aussicht stelle, werde das Einkommen der Hebammen durch die Reglementierung dramatisch sinken. Die Folge sei dann eine noch geringere Zahl an freiberuflichen Hebammen.
Eine Schließung vieler Kreißsäle vor allem an kleineren Krankenhäusern wäre die Folge dieser Maßnahmen. Insbesondere in Bayern sei die geburtshilfliche Versorgung nahezu flächendeckend mit Beleghebammen gesichert. 78 Kliniken im Freistaat arbeiten ausschließlich mit Beleghebammen, darunter sogar 11 Level-1-Kliniken. Die wohnortnahe Versorgung der Schwangeren müsse aber auch weiterhin gesichert sein, so Aiwanger in seinem Appell an Krankenkassen und an die Politik. Er fordert zudem einen Haftungsfreistellungsfond durch den Staat, der die hohen Versicherungskosten abdeckt, die momentan pro Jahr knapp 7000 Euro für freiberufliche Hebammen betragen.
Hubert Aiwanger abschließend: „Wir freuen uns, dass momentan wieder mehr Kinder zur Welt kommen. Deshalb müssen Politik und Krankenkassen alles tun, damit an den Krankenhäusern und zur Vor- und Nachsorge genügend Hebammen zur Verfügung stehen, da gehört eine anständige Bezahlung dazu. Das erwarten auch die Versicherten von ihren Krankenkassen“.
Im Bild: MdL Hubert Aiwanger besuchte die freiberufliche Hebamme Johanna Degenbeck, hier mit ihrem dritten Kind Mathilda, und informierte sich über die akute Situation bei den Hebammen.