(18.05.2071) Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank müssen immer mehr Banken und Sparkassen ihre Kosten senken. Dazu gehört auch, dass Filialen geschlossen oder Öffnungszeiten begrenzt werden. Auch Geldautomaten werden abgebaut.
Dies führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Bargeldversorgung im ländlichen Raum. Von den Vorständen der Sparkassen und VR-Banken wird die gegenseitige gebührenfreie Anerkennung der Bankcards als nur in besonderen Ausnahmefällen zulässige Option mitgeteilt. Angeblich stehen kartellrechtliche Vorgaben dagegen.
„Die CSU-Landtagsfraktion hat deshalb heute mit einem Antrag die Staatsregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit kartellrechtliche Vorgaben die Kooperation von Genossenschaftsbanken und Sparkassen behindern. Unser Ziel ist es, die wohnortnahe Bargeldversorgung zu erhalten. Die gemeinsame Bereitstellung von Geldautomaten kann dazu beitragen“, erläutert Helmut Radlmeier, Stimmkreisabgeordneter für die Region Landshut.