Zum 1. Mai 2014 ist in Deutschland das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Schwangere in Not erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass betroffene Frauen während und nach der Schwangerschaft beraten, betreut und begleitet werden.
Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Als erste Schwangerenberatungsstelle in Niederbayern bietet das Landratsamt Landshut nun mit Diplom-Sozialpädagogin Elfriede Gürtler eine spezielle Beratung zur vertraulichen Geburt an. Nach der Zielsetzung der Bundesregierung soll keine Frau in Deutschland ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen müssen.
In Deutschland werden jährlich 20 bis 35 Kinder direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Mit der vertraulichen Geburt soll erreicht werden, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden. Dazu können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter.
Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten. Diplom-Sozialpädagogin Elfriede Gürtler von der Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt Landshut absolvierte eine spezielle Fortbildung zur vertraulichen Geburt und berät hilfesuchende Schwangere bei allen Fragen zu diesem Thema. Die Beratungsstelle ist telefonisch unter der Nummer 0871/408-5000 oder im Internet unter www.schwanger-in-landshut.de erreichbar.
Durch die Möglichkeit der vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Sie ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Für die Beratung ist dazu ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.
Aber auch wenn eine Frau sich gegen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt entscheidet: Das Angebot zur anonymen Beratung und die Hilfen stehen ihr jederzeit zur Verfügung. Dabei ist die frühzeitige und kontinuierliche Beratung im Zusammenspiel mit der Zusicherung der Vertraulichkeit unverzichtbar, um Schwangere in Not für die Annahme von Hilfe zu Wenn sich eine Frau für die vertrauliche Geburt entscheidet, ist ihre Anonymität in jedem Fall gewährleistet. Sie muss ihre Daten nur einmal gegenüber der Beraterin offenbaren. Diese ist zur Geheimhaltung verpflichtet und überprüft die Daten anhand eines gültigen Ausweises. Der Vor- und Familienname der Frau wird in einem versiegeltem Umschlag sicher verwahrt und mit Merkmalen versehen, sodass er später dem Kind zugeordnet werden kann.
Die werdende Mutter gibt sich ein Pseudonym aus Vor- und Familiennamen und wählt einen Mädchen-und Jungennamen für das Kind. Die Beratungsstelle meldet die Frau unter dem Pseudonym je nach Wunsch bei einer Klinik oder Hebamme an und informiert das Jugendamt über die vertrauliche Geburt. Die Frau kann geschützt und medizinisch begleitet in der von ihr gewählten Einrichtung das Kind zur Welt bringen und wird auf Wunsch nach der Geburt von der Schwangerenberatungsstelle weiter unterstützt und begleitet. Die Klinik oder Hebamme informiert die Beratungsstelle über die Geburt. Diese gibt den versiegelten Umschlag mit der Identität der Mutter an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter. Dort kann das Kind mit 16 Jahren Einsicht in die Unterlagen nehmen und seine Herkunft erfahren.
Damit wäre auch das Recht des Kindes, die Identität der Mutter zu erfahren, gewahrt. Nach der Geburt wird ein Adoptionsverfahren eingeleitet. Sollte sich die Mutter doch noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden, ist dies grundsätzlich bis zum Adoptionsbeschluss möglich. Dazu muss sie dann selbstverständlich ihre Anonymität aufgeben. Das Familiengericht entscheidet über den Wunsch der Mutter unter Berücksichtigung des Kindswohles.Um eine optimale Betreuung beim Wunsch nach einer vertraulichen Geburt sicherzustellen, ist ein funktionierendes Netzwerk aller beteiligten Stellen besonders wichtig.
Elfriede Gürtler bietet deshalb den Frauenärzten, Hebammen und Geburtskliniken sowie den Jugendämtern und Adoptionsstellen eine enge Zusammenarbeit an. Neben einer Beratung zur vertraulichen Geburt erhalten werdende Mütter bei der Schwangerenbratungsstelle am Landratsamt Landshut wertvolle Informationen zu Sozialleistungen und Geldern für Schwangere in Not sowie einen allgemeinen Überblick zu den staatlichen Leistungen und zum Elterngeld. Zu den Aufgaben zählt auch die Schwangerenkonfliktberatung. Die Beratungsstelle ist telefonisch unter der Nummer 0871/408-5000 oder im Internet unter www.schwanger-in-landshut.de