Müll ist Bestandteil des täglichen Lebens. Sei es Restmüll, Biomüll, der Gelbe Sack oder Sperrmüll. Nur das Entsorgungsverfahren variiert, basierend auf umweltbewusster und gewissenhafter Mülltrennung.
Zuhause kann man den sperrigen Müll, alte CDs, DVDs, Grüngut, Glas, Batterien oder Elektrogeräte nicht so einfach wegschmeißen. Doch dafür unterhält der Landkreis Landshut in all seinen 35 Gemeinden Altstoffsammelstellen, in denen Abfälle sachgemäß und umweltbewusst entsorgt werden können. Doch nicht alles darf zur Altstoffsammelstelle: Glühbirnen, Restmüll, Kassetten oder Problem- und Baustellenabfälle werden nicht angenommen.
Als Ansprechpartner vor Ort sind auf den Altstoffsammelstellen Platzwarte beschäftigt, die kürzlich bei einer der regelmäßigen Dienstversammlungen von Sachgebietsleiter Gernot Geißler und den Mitarbeitern der Abfallwirtschaft des Landkreises aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung erhielten. Sie tauschten Neuerungen und Erfahrungen aus und brachten ihr Wissen rund um Abfallentsorgung sowie Regeln auf den Altstoffsammelstellen auf den neusten Stand.
Seit 2009 bereits gibt es hierfür die „Benutzungsordnung für Altstoffsammelstellen des Landkreises Landshut“, die sowohl von Bürgern als auch von den Platzwarten selbst eingehalten werden müssen.
Die Ordnung besagt, dass der Aufenthalt in der Altstoffsammelstelle nur zur Anlieferung von zugelassenen Abfällen innerhalb der Öffnungszeiten zulässig ist. Damit soll nicht zuletzt das Unfallrisiko auf den Wertstoffhöfen reduziert werden.
Ferner ist geregelt, dass den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten ist. Das verantwortliche Personal ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Ordnung zu achten und bei Bedarf das Landratsamt zu informieren. Zudem ist zu beachten, dass das Auslesen/Aussortieren von Abfällen und Wertstoffen wie zum Beispiel Elektro- und Elektronikschrott sowie Metallschrott untersagt ist, ebenso wie Handel- und Tauschgeschäfte auf dem Gelände der Altstoffsammelstelle.
Ist das zu entsorgende Teil abgeben und sicher im Container untergebracht, ist es Eigentum des Landkreises und darf nicht mehr herausgenommen werden.
Besonders beim Verkauf von Metallteilen und Rohstoffen aus Elektrogeräten erzielt der Landkreis Erlöse, die über die Kalkulation der Abfallgebühren letztendlich allen Landkreisbürgern zu Gute kommen. Doch nicht nur wegen der für den Landkreis zu erwartenden Einnahmen muss der abgegebene Abfall in der Altstoffsammelstelle bleiben. In erster Linie stellt die Abfallwirtschaft eine ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung der abgegeben Altstoffe sicher.
Die gut informierten Platzwarte und die in Zukunft aufgestellten Schilder mit Auszügen aus der Benutzungsordnung werden die Besucher über deren Inhalt bei Fragen aufklären. Weitere Informationen zu den Altstoffsammelstellen finden sich auf der Internetseite des Landkreises Landshut unter www.landkreis-landshut.de, Suchbegriff „Altstoffsammelstellen“ oder telefonisch unter 0871/408-3000.
Im Bild oben: Auf den Altstoffsammelstellen des Landkreises Landshut stehen unterschiedliche Container zur Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung.