TenneT hat die geänderten Planungsunterlagen bei der Regierung von Niederbayern eingereicht.
Althein/Bayreuth - pm (08.04.2022) Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau "Altheim - St. Peter" hat der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT im Planungsabschnitt zwischen Altheim und Adlkofen in den vergangenen Monaten unterschiedliche Varianten der Leitungsführung geprüft, um abzuwägen, welcher Leitungsverlauf am verträglichsten für Mensch und Natur ist.
Auf dieser Basis hat TenneT vor Kurzem die geänderten Planungsunterlagen für den Abschnitt zwischen Altheim und Adlkofen bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. Im nächsten Schritt erfolgt nun die Auslegung der Unterlagen in den betroffenen Gemeinden ab Montag, dem 11. April 2022. Parallel dazu werden diese auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern veröffentlicht. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Planänderungen ist ebenfalls vorgesehen.
Schematische Karte Altheim - St. Peter
Die Grundlage der sogenannten Planänderungsunterlagen bildete der Erörterungstermin aus dem Jahr 2016. In diesem Rahmen wurden von TenneT planungsrelevante Hinweise seitens der Bevölkerung, der Behörden und der Politik aufgenommen. Diese wurden anschließend überprüft und die Planungen, wo nötig, angepasst. Ab dem 11. April 2022 werden die optimierten Planungen nun durch die betroffenen Städte und Gemeinden ausgelegt und parallel dazu auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern veröffentlicht. Die genauen Fristen werden von der Regierung von Niederbayern bekannt gegeben.
Hintergrund des Deckblattverfahrens
Das sogenannte Deckblattverfahren ist Teil des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau Altheim - St. Peter. Es ist durchaus üblich, dass sich bei einem großen Projekt, wie der geplanten Leitung zwischen Altheim und St. Peter im Laufe der Zeit Änderungen gegenüber den ursprünglich eingereichten Plänen ergeben. So kann es unter anderem zu kleinräumigen Verschiebungen der geplanten Standorte einzelner Masten oder weiteren Anpassungen der ursprünglichen Planung kommen. All diese Änderungen, die sich seit dem Erörterungstermin aus planerischer Sicht ergeben haben, werden in den sogenannten Deckblatt- bzw. Planänderungsunterlagen festgehalten. Im Allgemeinen sind dort aber nur wenige grundlegende Änderungen am Trassenverlauf zu erwarten.
So sind es auch mit Blick auf den genannten Abschnitt 1 (Altheim - Adlkofen) der Leitung Altheim - St. Peter hauptsächlich kleinräumige Planungsänderungen, die in die Deckblattunterlagen eingegangen sind. Jeden Änderungsvorschlag hat TenneT mit der nötigen Sorgfalt geprüft und diesen, sofern keine gewichtigen Gründe dagegen vorlagen, in die Planungsunterlagen aufgenommen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen befindet sich TenneT hierzu ebenfalls im Austausch.
Beteiligungsmöglichkeiten und nächste Schritte
Mit der Auslegung der Deckblattunterlagen sieht die Regierung von Niederbayern eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu den vorgelegten Planänderungen vor. Grundsätzlich besteht hier für alle Träger öffentlicher Belange sowie für alle Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwände bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu den Planänderungen einzureichen. Hierbei müssen die behördlich festgelegten Fristen berücksichtigt werden.
Den Planfeststellungsbeschluss einschließlich der genauen Maststandorte, der auch das Ende des Planfeststellungsverfahrens markiert, erwartet TenneT für den Abschnitt zwischen Altheim und Adlkofen Ende diesen Jahres. Er wird durch die Regierung von Niederbayern erteilt. Auf dieser Basis erlangt TenneT das Baurecht für diesen Abschnitt des geplanten Ersatzneubaus. Ab diesem Zeitpunkt kann also mit dem Bau der Leitung zwischen Altheim und Adlkofen begonnen werden. Allen Interessierten steht für weiterführende Informationen zudem eine Projektwebsite zur Verfügung, die laufend aktualisiert wird: https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/niederbayern/