Landshut (03.05.2018) Aufgrund der zuletzt trockenen Witterung im April besteht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr. Da auch in den nächsten Tagen kein nennenswerter Niederschlag in Sicht ist, muss bereits zum Saisonbeginn im Naherholungsgebiet Gretlmühle ab sofort wegen der Brandgefahr ein Grillverbot ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass auch auf dem Grillplatz das Grillen verboten ist.
Außerhalb des mit Baumstämmen umgrenzten Grillplatzes ist dies generell untersagt, ebenso das Errichten anderer offener Feuerstellen. Um Brände zu vermeiden, werden die Besucher gebeten, sich strikt an diese Regelung zu halten; Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Die Aufhebung des Grillverbots wird erneut über die Medien bekanntgegeben.