Beim Abbruch von Baudenkmälern ist es in den letzten Jahren in Landshut bedauerlich oft zum Abbruch oder zur wesentlichen Veränderung von geschützten Baudenkmälern gekommen, schreibt Stadtratsfraktion der Grünen heute in einer Pressemitteilung. ein Ende dieser Entwicklung sei nicht abzusehen, befürchtet die Stadtratsfraktion.
Den Fakt ist, bisher war in der Mehrzahl der Fälle der Bausenat mit solchen Angelegenheiten gar nicht befasst. Erforderliche Genehmigungen wurden in der Regel allein von der Verwaltung erteilt, somit auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch der schonende Umgang mit dem gebauten Erbe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bauliche Eingriffe in dieses Erbe betreffen deshalb immer auch die Öffentlichkeit. Entscheidungen über Genehmigung oder Versagung müssen deshalb künftig ausnahmslos beim Stadtrat liegen. Um dies für die Zukunft sicherzustellen, hat die Grüne Fraktion eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung beantragt.