Die Staträtinnen Sigi Hagl, Fraktiosnchefin dr Grünen und Elke März-Granda, parteilos, fordern per Antrag an die Stadt, dass die Verwaltung über Beanstandungen und Verstöße im Hygienebreich beim Landshuter Schlachthof seit Anfang an berichtet. Eine Geheimhaltung sei "nicht mehr vertretbar".
Der Antrag lautet:
Auskunftspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) zur Plenaranfrage vom 14.01.2015 zum Thema „Schlachthof – Verstöße gegen Tierschutz und Umwelt":
Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat und der Öffentlichkeit über Beanstandungen und Verstöße im Hygienebereich beim Landshuter Schlachthof seit Aufnahme des Schlachthofbetriebes
Begründung
Nach Meinung der Antragsteller fallen alle Auskünfte über Hygienemängel unter das UIG, BayUIG und VIG. Dementsprechend hat die Öffentlichkeit auch freien Zugang zu diesen Umweltinformationen. Durch die Bekanntgabe der noch immer bestehenden Hygienemängel beim Landshuter Schlachthof werden weder Betriebs- noch Geschäftsgeheimnisse offen gelegt, vielmehr erhalten betroffene Verbraucher genaue Informationen über Hygieneverhältnisse innerhalb der Lebensmittelkette.
Eine Geheimhaltung ist in diesem Fall aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen nicht mehr vertretbar.
gez.
Stdträtin Sigi Hagl (Fraktionsvorsitzende, Die Grünen)
Stträtin Elke März-Granda (parteilos, Ausschußgemmeinschaft)