Anlässlich der Diskussion über Hygienemängel im Schlachthof Landshut hat die Landshuter Grünen-Abgeordnete Rosi Steinberger, die auch verbraucherschutzpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, in der vergangenen Woche eine Anfrage zur Auskunftspflicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) an die Staatsregierung gestellt.
„Jeder Bürger hat das Recht auf Auskunft über die Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten“. Dies ist für Rosi Steinberger die Kernaussage des § 2 VIG zu Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten, auf den sich das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz in der Antwort bezieht.
Steinbergers Schlussfolgerung ist damit klar: „Festgestellte Hygienemängel in Schachthöfen fallen unter das VIG. Es wäre deshalb an der Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen.“
Die Antwort der Staatsregierung im Original-Wortlaut:
„Informationen über Vorkommnisse betreffend Hygienemängel in Schlachtbetrieben unterliegen dem Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit es sich um
Hygienemängel handelt, die Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) betreffen und sofern es sich der Art nach um in § 2 Abs. 1 Satz 1Ziffern 1 bis 7 VIG genannte Informationen handelt. Hierunter fallen beispielsweise von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des LFGB oder Überwachungsmaßnahmen sowie andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“