Landshut. Vier CSU-Stadträte richteten - federführend unter- zeichnet von Prof. Dr. Goderbauer-Marchner (Foto) - an die Stadt am Montag (27.08.) den folgenden Antrag: Die Verwal- tung legt umgehend im nächsten Fachsenat einen überar- beiteten Entwurf der Friedhofssatzung bezüglich der Nutzung von Urnennischen vor, der folgende Aspekte beachtet:
1. Generell einheitliche Regelung bei den vier kommunalen Friedhöfen. Hauptfriedhof, Nordfriedhof St. Michael, Achdor- fer Friedhof und Auloher Friedhof
2. insbesondere eine pietätvolle und humane Regelung hinsichtlich der Vorschriften für den Urnennischen-Schmuck.
Der CSU-Antrag ist wie folgt begründet.
Derzeit existieren verschiedene Vorschriften für die Grabmal- und Grabpflegeordnung. Es muss Angehörigen erlaubt sein, wie bei anderen Friedhöfen in Bayern auch, dass Sie bei der Wahl für eine Urnennische ein dezentes Bild ihres Angehörigen – die Größe des Bildes kann festgelegt werden - sowie beispielsweise ein Buchskränzchen anbringen dürfen.
Der Wunsch nach Einheitlichkeit kann nicht bedeuten, dass eine starre Einförmigkeit gewollt ist. Angehörige haben vielfältige Gründe, warum sie sich für eine Urnennische entscheiden – ein kleiner persönlicher Aspekt sollte jedoch möglich sein.
Der Antrag ist unterzeichnet von Prof. Dr. Goderbauer-Marchner, Prof. Dr. Thomas Küffner, Dr. Anna-Maria Moratscheck und Hans-Peter Summer.