(9.06.2016) - Die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller, die erst noch am vergangenen Samstag zusammen mit dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher ein Gespräch zur Dringlichkeit der Retterhelfergleichstellung geführt hat, freut sich dass der SPD-Antrag heute im Plenum beschlossen wurde.
Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten.
"Die Rettungshelfergleichstellung ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig“, stellt Müller fest, die selbst seit Jahrzehnten Mitglied ihrer BRK-Gemeinschaft in Pfeffenhausen ist.
"Die CSU-Fraktion im Landtag hat unsere Forderung über ein Jahr lang blockiert. Sie wollte die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen. Erst jetzt schließt sie sich unserem Vorschlag an.“
Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. Müller freut sich über diesen Erfolg der SPD für die Rettungshelfer: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen.“
Dem beschlossenen Antrag zufolge muss nun die Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung umsetzt. "Dies muss nun schnellstmöglich passieren, denn unsere bayerischen Rettungskräfte haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung.“
Bildunterschrift: Ruth Müller im Gespräch mit Markus Rinderspacher