Landshut (2.08.2016) Stadträtin Elke März-Granda nimmt Bezug auf eine einstweilige Verfügung bzw. den Beschluss des Landgerichts München I vom 16.6.2015 und schlägt der VION SBL GmbH als Betreiber des Landshuter Schlachthofs vor, die Anwalts- und Gerichtskosten aus 2015 nachträglich zu erstatten bzw. einem Tierschutzverein zukommen zu lassen. Das entsprechende Schreiben der Stadträtin an die VION SBL GmbH lautet: Sehr geehrte Damen und Herren, in der vergangenen Woche wurden aufgrund intensiver Recherchen des Bayerischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung in der Öffentlichkeit bekannt, dass es in diesem Jahr gravierende Verstöße im Landshuter Schlachthof gab.
In der Stadtratssitzung am Freitag, 29.07.2016, wurde auch ein gravierender Verstoß im September 2014 öffentlich diskutiert.
Meine Aussage vom Juni 2015 „eklatante Verstöße im Bereich von Tierschutz und Umwelt“ hat sich dadurch bestätigt.
Ihr Verfahren am Landgericht München einschließlich der Unterlassungserklärung sehe ich somit als nicht mehr haltbar an.
Deshalb lege ich Ihnen nahe, die Unterlassungserklärung zurück zu nehmen. Für einen Vorschlag Ihrerseits zu den von mir getragenen Anwalts- und Gerichtskosten wäre ich Ihnen dankbar. Eine Spende in gleicher Höhe an einen gemeinnützigen Tierschutzverein wäre wohl das richtige Zeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda
Stadträtin ÖDP
Klausenbergweg 29, 84036 Landshut
Tel. (0871) 4880
PS: Eine Kopie des Briefes geht an die Medien