Landshut (21.02.2017) Als am vergangen Freitag der Bausenat mit der Zulassung einer Spielhalle und dem möglichen Abschluss eines Mietvertrages zu Gunsten der Landshuter Tafel im Luitpoldcenter befasst war, hat die Grüne Fraktion sich vergeblich bemüht, dieses Vorhaben in öffentlicher Sitzung behandeln zu lassen. Sie hat sich damit den Unwillen des Oberbürgermeisters zugezogen.
Der wird in der Presse mit dem erstaunlichen Satz zitiert: „Ich denke, es ist naheliegend, dass sich der Oberbürgermeister und die Verwaltung etwas dabei denken, wenn sie einen Tagesordnungspunkt nichtöffentlich behandelt haben wollen“.
Ganz abgesehen davon, dass es bei der Frage öffentlich oder nichtöffentlich ausschließlich auf Gesetz und Geschäftsordnung des Stadtrats ankommt, aber überhaupt nicht darauf, was Oberbürgermeister und Verwaltung wollen, ist die Grüne Fraktion seit jeher gewohnt selbst zu denken und sich dieses Denken nicht von der Obrigkeit abnehmen zu lassen. Wie wichtig das ist, zeigt gerade der in Rede stehende Fall, bei dem die Obrigkeit nämlich falsch gedacht hat. Alles was mit Bebauungsplänen zu tun hat ist stets öffentlich zu behandeln, worauf der Fraktionsvorsitzende Stefan Gruber hinweist. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn es um eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans geht, also um eine Detailfrage. Gruber beanstandet unverändert, dass man den untauglichen Versuch unternommen habe, die Öffentlichkeit in dieser überaus heiklen Frage dadurch auszuschließen, dass man eine Verbindung mit dem angestrebten Mietvertrag hergestellt hat, die weder sachlich geboten noch rechtlich erforderlich war. Offenbar wollte man die „Kröte“ Spielhalle möglichst geräuschlos schlucken und nahm dafür eine Regelverletzung in Kauf.
Das so verdienstvolle und leider dringend notwendige Wirken der Landshuter Tafel ist der Grünen Fraktion sehr wohl bewusst. Im konkreten Fall ist für die Fraktion aber der zu zahlende Preis, nämlich Zulassung einer weiteren Spielhalle in der Stadt nicht akzeptabel.
Die Grüne Fraktion rügt aber nicht nur das regelwidrige Verfahren und den auf dieser Grundlage gefassten Beschluss. Sie hält auch das beschlossene Ergebnis für nicht zureichend. Stadtrat Hermann Metzger weist auf eine bisher offensichtlich nicht bedachte Problematik hin: Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist endgültig, zeitlich nicht begrenzt und nicht rückholbar. Eine solche dauerhafte Bestandgarantie kann ein Mietvertrag seiner Rechtsnatur nach nicht geben. Folgende Konstellation ist daher nicht für alle Zukunft auszuschließen. Die Stadt muss zwar mit der „Kröte“ Spielhalle leben, hat aber keinen Mietvertrag für die Tafel mehr. Als Mindestes muss dieses Risiko ausgeschlossen werden. Für die Grüne Fraktion ist deshalb in der Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sie behält sich vor, für die Tafel die gleiche dauerhafte Rechtssicherheit zu fordern, wie sie der Spielhalle eingeräumt werden soll-