Landhsut (20.04.2018) In einer aktulen Pressemitteilung schreibt der Grüne Fraktionschef Stefan Gruber: Wird bei aller Aufgeregtheit im Rathaus auch noch auf das Haushaltsrecht geachtet? Nach Einschätzung von Stefan Grube wird in einer aktuellen Sache der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von der Stadtspitze nicht beachtet. Anlass. Die Leiterin des Skulpturenmuseums Stefanje Weinmayr hat gegen eine Personalentscheidung des Oberbürgermeisters den Rechtsweg eingeschlagen.
„Ich finde es gut, dass Frau Weinmayr die seit Monaten schwelenden Differenzen, ich bin unverändert der Meinung das es hier um Mobbing geht, mit der Stadt Landshut vom Arbeitsgericht überprüfen lässt, bzw. hier gerichtliche Klärung einfordert.“
Da das Rechtsamt der Stadt Landshut in dieser Angelegenheit nicht aktiv ist, wollte Stadtrat Gruber von Oberbürgermeister Alexander Putz wissen, von welcher Kanzlei sich die Stadt Landshut hier vertreten lässt. Die persönlich an den OB gerichtete Frage, wie auch eine formlose Anfrage an das Hauptamt ist seit 10. April unbeantwortet. Nach Anfrage in der für Frau Weinmayr tätigen Kanzlei erfuhr Herr Gruber, dass sich die Stadt Landshut von der Kanzlei Eversheds Sutherland vertreten lässt. Es handelt sich hier um eine weltweit tätige Großkanzlei, welche in der Regel mit vorher vereinbarten Honorarsätzen arbeitet, die (weit) über den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren liegen.
Die durch ein solches Vorgehen entstehenden Fragen, will Stefan Gruber im Rechnungsprüfungsausschuss klären und hat hierzu einen Berichtsantrag mit folgenden Fragen gestellt:
a) Welche Kanzlei wurde von der Stadt Landshut in der Arbeitsrechtssache Stadt Landshut ./. Weinmayr Stefanje betraut?
b) Wurde eine Honorarvereinbarung in dieser Sache vereinbart?
Wenn ja,
• welche Honorarsätze wurden vereinbart?
• wie hoch ist der gesetzliche Gebührensatz?
• mit welchen Kosten wird in dieser Sache kalkuliert?
Speziell die letzte Frage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss von Interesse, da drei Vergleichsangebote einzuholen sind, bzw. bei einer Auftragssumme ab EUR 10.000 das Rechnungsprüfungsamt in Kenntnis zu setzen ist. Beide offenen Fragen will Herr Gruber gemeinsam mit dem Fragenkatalog zeitnah in einer Ausschusssitzung beantwortet haben.
Zudem ist die Frage zu stellen, ob die Betrauung einer solchen Sozietät in einer Arbeitsrechtssache mit einer Mitarbeiterin unterhalb der Hierarchieebene Amtsleiter verhältnismäßig ist.
Von Interesse dürfte im Gesamtkontext auch ein Vorfall aus München sein. Der Trabrenn- und Zuchtverein hat in einer Angelegenheit in den Jahren 2011 bis 2015 ebenfalls die Kanzlei Eversheds Sutherland beauftragt. Die Präsidentin des Vereins Angelika Gramüller hat in einer Stellungnahme dargelegt, dass sie den Eindruck gewonnen hat, dass der Rechtsstreit um jeden Preis fortgesetzt werden sollte, dies ohne auf die Situation des Vereins zu achten. Die finanzielle Belastung in dieser Angelegenheit belief sich für den Trabrenn- und Zuchtverein auf rund 560.000 EUR an Rechtsanwaltshonoraren an Evershed Sutherland.
„Ich hoffe, dass die Verantwortlichen der Stadtverwaltung solche finanziellen Risiken nicht eingehen. Es ist mir auch unerklärlich, warum nicht eine Kanzlei in Landshut von der Stadt Landshut betraut wurde. Mir ist es neu, dass wir keine Fachanwälte für Arbeitsrecht in Landshut haben“, so Stefan Gruber abschließend.