Landshut - pm (26.11.2019) MdL Toni Schuberl (Grüne) schaltete sich in die Vorkommnissen zu den unverhälnissmäßigen Fixierungen im Landshuter Bezirkskrankenhaus ein. Nun schreibt er an Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich: Ich danke Ihnen dafür, dass Sie im Fall des BKH Landshut diese offene und ehrliche Überprüfung durchführen haben lassen und dass der Bezirk sich so eindeutig hinter das Ergebnis gestellt hat.
Für die Reform des BKH Landshut wünsche ich Ihnen die nötige Durchsetzungskraft und viel Erfolg. Wenn Sie auf Landesebene Unterstützung hierfür brauchen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Gerade aus den Erfahrungen zum BKH Landshut starte ich derzeit eine Initiative im Bayerischen Landtag, damit freiheitsbeschränkende Maßnahmen in allen Einrichtungen jeglicher Art in Bayern besser überwacht werden können. Ich habe den Eindruck, dass es vielfältige Formen von Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen in Bayern gibt, über die kein Überblick herrscht.
Das ist natürlich einerseits das klassische Gefängnis und auch der Maßregelvollzug. Hier sind Kontrolle und gesetzliche Regelungen schon auf einem relativ hohen Stand. Aber auch in Krankenhäusern, Bezirkskrankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen usw. gibt es regelmäßig freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Das sind insbesondere Fesselungen, Fixierungen, Isolierungen, medikamentöse Fixierung usw.
Die Regelungen dazu sind äußerst unterschiedlich. Auch muss man zwischen Minderjährigen und Erwachsenen und Geschäftsunfähigen unterscheiden. Manchmal braucht es noch die Zustimmung der Eltern, manchmal nicht. Es gibt öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Unterbringung. Es gibt Vorratsbeschlüsse zu Fixierungen und Beschlüsse zu einzelnen Fixierungen. Es gibt Richter, die sich den Patienten vor Ort ansehen, und Richter, die allein aufgrund der Aktenlage entscheiden, ohne den Patienten je gesehen zu haben.
Mich interessiert, welche Maßnahmen es insgesamt gibt, welche Bereiche sie betreffen, welche Rechtsgrundlagen es jeweils gibt, wann es eine Rechtsaufsicht gibt und welche es ist und wann es keine Rechtsaufsicht gibt und ob ein kontrollierendes Gremium (Beirat, Besuchskommission) vorhanden ist.
Offensichtlich gab es im BKH Landshut erhebliche Mängel im Beschwerdemanagement, so dass die bestehenden Fehler nicht erkannt wurden. Und das Ministerium war nicht in der Lage, mir eine ausreichende Auskunft über Vergleichszahlen anderer BKHs zu liefern. In den nächsten Monaten werde ich mir mit Gesprächen im Ministerium und mit schriftlichen Anfragen einen bayernweiten Überblick verschaffen, um sehen zu können, in welchen Bereichen es niedrigere Standards gibt, ob es Lücken im Rechtsschutz gibt und ob man in manchen Punkten nachbessern kann und zu welchem Bereich es überhaupt Statistiken gibt.
Daraus werde ich dann als rechtspolitischer Sprecher der Grünen gemeinsam mit den sozialpolitischen, gesundheitspolitischen und pflegepolitischen Sprechern parlamentarische Anträge und am Ende gegebenenfalls auch Gesetzentwürfe erstellen und im Landtag einbringen. Die Erfahrungen aus Niederbayern diesbezüglich, insbesondere die Erfahrung der Besuchskommission in Niederbayern wären für mein Anliegen ebenfalls interessant.