Auf der Plenarsaaltribühne hörte Peter Vorholzer (2. v. l.) den Ausführungen der Verwaltung zu. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (17.07.2020) Die Zeche werden letztendlich die Bürger zahlen. Nach dem gestrigen Dultsenat hat Festwirt Peter Vorholzer heute beschlossen seinen Schadensersatz für die entgangene Bartlmädult 2017 einzuklagen. Er spricht dabei von einem Streitwert von über 141.000 Euro. Vorholzer war gestern von einigen Aussagen im Dultsenat „not amused“.
Dazu zählt die Bemerkung von Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer, dass die Stadt nicht in der Pflicht sei, Schadensersatz zu zahlen. Vorholzer sieht das anders. Letztendlich hat er einen gewonnenen Prozess in der Tasche, in dem das Verwaltungsgericht Regensburg urteilte, dass die Vergabe der Bartlmädult 2017 an ihn hätte gehen müssen.
Jetzt wird Peter Vorholzer seinen Schaden und seine Kosten geltend machen und spricht von einer Summe, die bei über 141.000 Euro liegt. Sollte es wiederum zu einem Prozess deswegen komme, schlagen die Gerichtskosten in schon erster Instanz zusätzlich mit knapp 17.500 Euro zu Buche. Aber „wenn die Stadt sagt, wir zahlen nicht, dann muss ich klagen, das kostet wieder und letztendlich zahlt es leider der Bürger“, so Peter Vorholzer.
So wird es für die Stadt Landshut immer teurer. Denn sie muss bereits bei dem verlorenen Prozess um die Dultvergabe Gerichts- und Anwaltskosten im fünfstelligen Bereich begleichen. Vorholzer hofft, das auch die Verursacher aus dem Dultsenat zur Verantwortung herangezogen werden.