Fraktionschef R. Schnur (CSU) schreibt zum Thema "Kein Platz für Verfassungsfeinde" an den DGB Ndby.

Landshut - pm (23.10.2020) Der "Extremismus"-Antrag der Stadtratsfraktion von CSU/LM(JL/BfL steht heute, Freitag, (23.10.) bei der Vollsitzung aller 44 Stadträte ab 15 Uhr in der Sparkassenarena auf der Tagesordnung. Unter dem Stichwort „Kein Platz für Verfassungsfeinde“ –  beantwortet Fraktionschef Rudolf Schnur (CSU) ein Schreiben des DGB (von Andreas Schmal, Geschäftsführer des DGB Niederbayern) vom 20.10.2020. - Hier der ungekürzte Wortlaut des Schnur-Briefes:

Sehr geehrter Herr Schmal,

zu Ihrem Schreiben vom 20.10.2020 dürfen wir Ihnen hiermit antworten und Sie gerne über den gestellten Antrag aufklären.

1. Vorwurf „Naziparteien rein“ schlicht falsch
Richtig ist, dass der Stadtrat der Stadt Landshut 2011 auf Antrag der CSU-Fraktion (Antrag Nr. 874 aus der Periode 2008-2014) beschlossen hat, Schulen nicht mehr für Parteiveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Auslöser war 2011 ein geplanter Kongress der Jungen NPD im Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut (HLG), die sich auf einen unmittelbar zuvor von der Grünen Jugend abgehalten Kongress im HLG bezogen, sodass die Grüne Jugend Türöffner für die Junge NPD gewesen wäre. Erst durch die auf unseren Antrag hin beschlossene Widmung aller städtischen Schulgebäude, diese nicht mehr für Parteiveranstaltungen jeglicher Couleur zur Verfügung zu stellen, konnte der Kongress der Jungen NPD verhindert werden. Einzig diese von uns eingebrachte Widmung war damals rechtlich ausschlaggebend, dass die Stadt Landshut das HLG nicht der Jungen NPD zur Verfügung stellen musste, wie das Verwaltungsgericht Regensburg damals feststellte.

Die bloße Absage an die Junge NPD, wie sie vom Stadtrat damals ebenfalls beschlossen wurde, hätte nach Ansicht des VG ohne die Widmung nicht gereicht, um der NPD die Räume rechtssicher zu verwehren. Wir waren bereits damals gegen Parteiveranstaltungen an Schulen. Daran hat sich nichts geändert. Auch unser gegenwärtiger Antrag lässt diese Beschlussfassung unberührt.

Im Jahr 2014 hat der Stadtrat der Stadt Landshut mehrheitlich beschlossen, Parteiveranstaltungen auch in weiteren städtischen  Gebäuden wie beispielsweise der Alten Kaserne oder dem Salzstadel auszuschließen. Wir haben den Beschluss 2014 gerne mitgetragen und stehen noch heute dazu – anders als etwa SPD und Grüne, die damals gegen den Ausschluss stimmten. Auch der Beschluss aus 2014 bleibt durch den gegenwärtigen Antrag unberührt.

Mit dem Antrag Nr. 92, der nun am Freitag (23.10.) im Plenum zur Abstimmung ansteht, wollen alle unterzeichnenden Stadträte und Fraktionen künftig auch Vereine und Organisationen, die durch Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden, aus städtischen Liegenschaften ausschließen.

Unser Antrag zielt aber nicht nur auf eine organisationsgebundene Einschränkung der Vergabe städtischer Räume, sondern auch auf eine Einschränkung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Wir möchten diese um die Liegenschaften erweitern, die durch die Messe GmbH für die Stadt verwaltet werden. Da diese Räumlichkeiten (Bernlochner, die LiveBox etc.) aber üblicherweise auch durch Parteien genutzt werden – vom CSU-Bezirksparteitag bis zum Aschermittwoch der Grünen hin – und bereits wieder Anfragen von Parteien vorliegen dürften, kann ein Ausschluss rechtssicher dort nur für Vereinigungen erfolgen, „sofern sie keine Parteien sind.“

Ein Ausschluss nur der verfassungsfeindlichen Parteien durch eine Kommune von ihren Stadthallen wäre seinerseits aber selbst verfassungswidrig, da durch das sogenannte Parteienprivileg nur das Bundesverfassungsgericht verfassungsfeindliche Parteien sanktionieren oder verbieten kann, sodass bei Parteien eine weitere Differenzierung, ob sie verfassungsfeindlich sind oder nicht, für die Kommune nicht möglich ist. Die von Ihnen angegriffene Formulierung ist daher vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Rechtsprechung des BVerfG zu verstehen und zielt keineswegs darauf ab „Naziparteien rein“ zulassen. Vielmehr zielt unser Antrag gerade darauf auf, Veranstaltungen mit Beteiligung verfassungsfeindlicher Organisationen in städtischen Liegenschaften zu verhindern, soweit dies rechtlich zulässig ist.

2. Vorwurf „Zeitzeugen verhindern“ unhaltbar
Wie bereits am Montag im Hauptausschuss besprochen wurde, berührt der Antrag etwaige Veranstaltungen mit Zeitzeugen als Einzelpersonen nicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese im Rahmen des Schulunterrichts stattfinden. Ihre diesbezügliche Unterstellung, wir würden Zeitzeugen wie Herrn Ernst Grube aus Schulen verbannen wollen, ist schlicht unzutreffend und beruht auf einer wohl mindestens fahrlässigen Falschdarstellung unseres Antrags. Denn die Stadt Landshut stellt die Schulgebäude nur als sog. kommunaler Sachaufwandsträger zur Verfügung, hat aber keinen Einfluss auf Lehrinhalte oder Veranstaltungen der Schule während der Schulzeit. Diese werden nur durch Schulfamilie und Lehrer eigenverantwortlich gestaltet, eine inhaltliche Aufsicht darüber führt ggf. der zuständige Ministerialbeauftragte oder das Ministerium selbst – niemals aber die Stadt Landshut. Daher konnten Auftritte von Zeitzeugen an Schulen, die z.B. in den Geschichtsunterricht eingebunden werden,  nie durch unseren Antrag berührt werden. Die gegenteilige Unterstellung Ihrerseits lässt leider jegliches Verständnis für die Zuständigkeiten in der bayerische Schullandschaft verm issen. Unser Antrag kann – schon durch die gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommune – erst in dem Zeitpunkt ansetzen, in dem das Schulgebäude nicht mehr für Unterrichts-, Lehr- oder Lernveranstaltungen gebraucht wird, sondern schlicht leer steht, also etwa abends oder am Wochenende, und damit wieder in der Verantwortung des kommunalen Sachaufwandsträgers liegt. Damit sind Zeitzeugen-Berichte, auch wenn die Zeitzeugen Mitglied des VVN-BdA sein mögen, nicht betroffen.

3. Der Antrag stellt niemanden unter Extremismusverdacht
Der Antrag legt mit den Verfassungsschutzberichten objektive Kriterien an und stellt keine Organisation unter Extremismusverdacht. Wir können und wollen als Landshuter Stadtrat oder Stadtverwaltung nicht beurteilen, welche Organisationen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Hierzu gibt es die entsprechenden Landes- und Bundesbehörden, deren Expertise wir in Form der Verfassungsschutzberichte objektiv zu Grunde legen. Insbesondere können wir Ihre übrigen Ausführungen, die auf Ihr Verhältnis zum VVN-BdA gründen, nicht nachvollziehen. Denn der VVN-BdA wird seit Jahren als linksextremistische Organisation im Bayerischen Verfassungsschutzbericht geführt. Diese Einstufung des VVN-BdA wurde zudem nach einem siebenjährigen Gerichtsverfahren auch in zweiter Instanz durch den Bayerischen VGH 2018 bestätigt. Selbst die Berliner Verwaltung – welche sonst nicht für ein hartes Durchgreifen gegen Linksextreme bekannt ist – hat im vergangenen Jahr dem VVN-BdA aufgrund seiner Verfassungsfeindlichkeit die Gemeinnützigkeit entzogen. Umso fragwürdiger erscheint daher Ihre Vernetzung mit dem VVN-BdA. Gleichwohl steht es Ihnen natürlich frei, durch Ihre guten Kontakte auf den VVN-BdA einzuwirken und ihn zu einem glaubhaften Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bewegen.

4. Keine öffentlichen Ressourcen bei Verfassungsfeindlichkeit
Mit dem Antrag werden lediglich Maßstäbe für die Vergabe öffentlicher Ressourcen der Stadt Landshut (Liegenschaften, Zuwendungen) adaptiert, die sowohl vom Freistaat Bayern als auch von der Stadt Landshut seit Jahrzehnten in anderen Bereichen bereits erfolgreich angewandt werden. So fordern der Freistaat Bayern und die Stadt Landshut seit vielen Jahren von den Bewerbern für ein Anstellungs- oder Beamtenverhältnis ein Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Jeder bayerische Beamte oder Angestellte unterschreibt vor seiner Einstellung, dass er weder Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen ist noch diese unterstützt. Daher wollen wir dieselbe Distanz von verfassungsfeindlichen Organisationen nun auch von denen erwarten, die öffentliche, durch Steuermittel finanzierte Ressourcen der Stadt Landshut in Anspruch nehmen möchten. Anders als der DGB unterstellen möchte, geht es in dem Antrag daher nicht um „Naziparteien rein, Zeitzeugen raus“, sondern schlicht um „Keine Platz für Verfassungsfeinde“. Wir wollen städtische Ressourcen künftig nicht mehr denen zur Verfügung stellen, die unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die die kommunale Selbstverwaltung sichert, ablehnen und beseitigen wollen.

gez.

als Fraktionsvorsitzender für die Fraktion CSU/LM/JL/BfL
Rudolf Schnur